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Berufsspezifische Register

Einige griechische Dienstleister sind verpflichtet, sich in berufsspezifische Register einzutragen. Nachstehend einige Beispiele:


Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften

Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften müssen sich registrieren lassen. Dafür führt das Aufsichtskommittee für Buchhaltung und Rechnungsprüfung (ELTE) (Επιτροπή Λογιστικής Τυποποίησης και Ελέγχων, kurz: ΕΛΤΕ / Accounting and Auditing Oversight Board) das Register der Abschlussprüfer (Μητρώο Ελεγκτών) (Artikel 13 ff.--folgende Gesetz Nr. 3693/2008 (N. 3693/2008 Εναρμόνιση της ελληνικής νομοθεσίας με την Οδηγία 2006/43/ΕΚ περί υποχρεωτικών ελέγχων των ετήσιων και των ενοποιημένων λογαριασμών)). Hierbei handelt es sich um eine im Internet abrufbare Liste der eingetragenen Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften

Weitere Informationen zu Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften finden sich im Abschnitt "Plichtversicherung" dieses Länderberichts.

Architekten und Ingenieure

Mitglieder der Technischen Kammer Griechenlands (Τεχνικό Επιμελητήριο Ελλάδας, kurz: TEE / Technical Chamber of Greece) sind Angehörige technischer Berufe, insbesondere Architekten und Ingenieure sämtlicher Fachrichtungen. Mitglied der TEE werden sie, wenn ihnen die TEE die zur Ausübung ihres Berufs erforderliche Genehmigung (Άδεια Άσκησης του Επαγγέλματος του Μηχανικού και Αρχιτέκτονα) erteilt. 

Die Kammer führt ein Register ihrer Mitglieder (Μητρώο Μελών ΤΕΕ), das allerdings leider nur in griechischer Sprache verfügbar ist.  

 

Kreditvermittler

Die Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher sieht in Artikel 29 Absatz 4 vor, dass sich Kreditvermittler in einem Register einzutragen haben. Die Richtlinie wurde in Griechenland durch das Gesetz Nr. 4438/2016 vom 28. November 2016 umgesetzt. Der dortige Artikel 28 sieht vor, dass ein Register bei der Bank of Greece eingerichtet wird. Mehr dazu unter diesem Link: https://www.bankofgreece.gr/en/main-tasks/supervision/credit-institutions/housing-credit.

Notare

Im Europäischen Notarverzeichnis kann man nach in Griechenland tätigen (auch deutschsprachigen) Notaren (Συμβολαιογράφος) suchen. Darüber hinaus bieten die örtlichen Notarkammern die Möglichkeit der Mitgliedersuche an, zum Beispiel die Notarkammer Thessaloniki, die Notarkammer Thrakien oder die Notarkammer Athen

Einzelheiten zur Ausübung des Notarberufs in Griechenland finden sich im Gesetz Nr. 2830/2000, auch Notargesetzbuch (Κώδικας Συμβολαιογραφών) genannt.

Rechtsanwälte

Bevor in Griechenland niedergelassene Rechtsanwälte ihre Tätigkeit ausüben dürfen, müssen sie als Rechtsanwälte zugelassen werden. Dazu gehört unter anderem die Registrierung bei einer der regionalen Anwaltskammern (Artikel 26 Absatz 3 bis 5 Anwaltsgesetzbuch (Κώδικας Δικηγόρων)). Diese führen ein Register ihrer Mitglieder (Μητρώο μελών Δικηγορικού Συλλόγου). Die Vollversammlung der Anwaltskammern (Oλομέλεια Δικηγορικών Συλλόγων) hält auf ihrer Website eine Liste der griechischen Rechtsanwaltskammern bereit. Dort werden wiederum die Mitgliederlisten der örtlichen Anwaltskammern veröffentlicht.

Germany Trade & Invest (Stand: April 2025)

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