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Zollmeldung Kongo, Demokratische Republik Umsatzsteuer

Neuer Mehrwertsteuermechanismus bei Importen für Bergbaufirmen

Der angepasste Mechanismus der Mehrwertsteuerbefreiung ist in der Demokratischen Republik Kongo seit 1. April 2021 anwendbar.

Im Rahmen des neuen Mechanismus wird die Mehrwertsteuerbefreiung auf Importe, die zuvor Bergbauunternehmen in der Betriebsphase gewährt wurde, abgeschafft.

Der neue Mehrwertsteuermechanismus wird nur angewendet auf Einfuhren, die von Bergbauunternehmen in der Betriebsphase zum Zweck der Bergbau-Ausbeutung getätigt werden mit Ausnahme von Lebensmitteln, Ölprodukten, Alkohol, Tabak, Kosmetika und persönlichen Fahrzeugen.

Die Befreiung von der Mehrwertsteuer auf Importe unterliegt der Berechnung durch die Zollbehörde und der Erfassung der normalerweise fälligen Mehrwertsteuer sowie der Einreichung der Mehrwertsteuererklärung durch die Bergbauunternehmen innerhalb von 15 Tagen nach dem Monat der Einfuhr.

Die in Art. 16 des Finanzgesetzes für den Haushalt 2021 angekündigte Maßnahme wird implementiert durch folgende Texte: Arrete Ministeriel n°CAB/MIN/FINANCES/2021/002 vom 15. März 2021, Instruction n°DGDA/DG/DV/DG/2021/001 vom 22. März 2021 und Note de Service n°01/039/DGI/DG/CR/GM/2021 vom 25. März 2021.

Quelle: IBFD Tax News Service, 12. Mai 2021

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