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Bulgarien - Pflichtversicherung

Germany Trade & Invest (Stand: 22.7.2015)

Einige Dienstleister sind in Bulgarien gesetzlich verpflichtet, sich mit einer Berufshaftpflichtversicherung gegen Schäden aus fehlerhafter Dienstleistungserbringung zu versichern.

Hierzu gehören vor allem:

  • Rechtsanwälte (адвокат)
  • Versicherungsvermittler (Застрахователен брокер)

Bei Rechtsanwälten liegt dabei die Rechtsgrundlage für ihre Versicherungspflicht in Artikel 20 ihres sogenannten Ethikkodexes (Eтичен кодекс на адвоката / englische Übersetzung: Attorneys at law Ethics Code, adopted by the Supreme Bar Council, Decision No. 324 of 8 July 2005 ), der seinerseits wiederum auf die VOrgaben des bulgarischen Rechtsanwaltsgesetzes (Закон за адвокатурата) verweist.

Die Pflicht der bulgarischen Versicherungsvermittler (Застрахователен брокер), eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, sieht deren EU-weite Gültigkeit vor. Die hier einschlägigen gesetzlichen Grundlagen des bulgarischen nationalen Versicherungsrechts, etwa das bulgarische Versicherungsgesetz (Кодекс за застраховането, dort insbesondere zur Pflichtversicherung (Задължително застраховане) Artikel 6 Absatz 2 und zur Berufshaftpflicht der Versicherungsvermittler Artikel 156) können auf der Seite des Verbandes der Versicherungsvermittler Bulgariens (Българска Асоциация на Застрахователните Брокери БАЗБ) abgerufen werden.

Germany Trade & Invest (Stand: 22.7.2015)

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