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Gewerblicher Rechtsschutz

Rechtsgrundlage für Patente (brevets), Warenzeichen (marques) sowie Muster und Modelle (dessins et modèles) ist das französische Gesetz über das geistige Eigentum (Code de la propriété intellectuelle).

Anmeldungen sind in französischer Sprache an die nationale Behörde für Geistiges Eigentum (Institut national de la propriété industrielle – INPI) zu richten (Artikel R512-1 ff., R612-1 ff. und R712-1 ff. Code de la propriété intellectuelle).

Die Laufzeiten betragen für Patente 20 Jahre (Artikel L611-2 Code de la propriété intellectuelle), für Warenzeichen zehn Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit) (Artikel L712-1 Code de la propriété intellectuelle) und für Muster sowie Modelle fünf Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit) (Artikel L513-1 Code de la propriété intellectuelle).

Internationale Übereinkommen: Frankreich ist seit 18.10.1974 unter anderem Mitglied der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO/OMPI) auf der Grundlage des Stockholmer Abkommens vom 14.7.1967; seit 12.8.1975 der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ) vom 20.3.1883 in der Stockholmer Fassung vom 14.7.1967; seit 7.10.1975 des Straßburger Abkommens über die Internationale Patentklassifikation (IPC) vom 24.3.1971; seit 25.2.1978 des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) vom 19.6.1970; des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ); seit 12.8.1975 des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken vom 14.4.1891 in der Stockholmer Fassung vom 14.7.1967.

Germany Trade & Invest (Stand: Dezember 2022)

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