Marken (marque / merk), Muster (dessin / tekening) und Modelle (modèle / model) werden seit dem 1.9.2006 durch das mit Luxemburg und den Niederlanden geschlossene Benelux-Übereinkommen über geistiges Eigentum (Convention Benelux en matière de propriété intellectuelle / Benelux-Verdrag inzake de intellectuele eigendom) geregelt.
Anmeldungen sind an das Benelux-Amt für geistiges Eigentum (Office Benelux de la propriété intellectuelle - OBPI / Benelux-Bureau voor de Intellectuele Eigendom - BBIE) oder die jeweiligen nationalen Verwaltungsstellen zu richten (Artikel 2.5 und Artikel 3.9 Benelux-Übereinkommen).
Die Laufzeiten betragen für Marken zehn Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit) (Artikel 2.9. Benelux-Übereinkommen) und für Muster sowie Modelle fünf Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit) (Artikel 3.14. Benelux-Übereinkommen).
Auf der Internetseite des Benelux-Amtes für geistiges Eigentum können Marken und Muster recherchiert werden.