Mehrwertsteuernummer / numéro d'identification à la TVA / btw-nummer
Ob Dienstleistungserbringer eine Mehrwertsteuernummer beim örtlich zuständigen Mehrwertsteuerkontrollbüro beantragen müssen, regelt Artikel 50 belgisches Mehrwertsteuergesetzbuch. Diese Nummer muss er grundsätzlich allen Geschäftspartnern mitteilen (Artikel 53quarter ebd.).
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