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Portal 21 Bulgarien

Bulgarien - Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters

Reglementierte Berufe (EU-Berufsanerkennungsrichtlinie)

In Bulgarien sind etliche Dienstleistungen sogenannten reglementierten Berufen im Sinne der Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG--Europäische Gemeinschaft) vorbehalten. Dabei ist für einen reglementierten Beruf typisch, dass seine Ausübung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften besonderen Voraussetzungen bezüglich der Berufsqualifikationen unterworfen ist.

Bulgarische Beispiele für die Gruppe der regulierten Berufe, die dem System der EU-weiten Berufsanerkennung unterliegen, sind etwa diese:

  • Architekt (архитект)
  • Orthopädietechnik-Mechaniker (Ортопедичен техник)
  • Geodäsist, Kartograf und Vermessungsingenieur (Инженер в геодезията, картографията и кадастъра)
  • Gerichtsauditeur (in etwa einem vereidigten Wirtschaftsprüfer vergleichbar) (Одитор по смисъла на Закона за Сметната палата)

Ein Online-Portal der Europäischen Kommission enthält eine Übersichtsliste reglementierter Berufe (Auswahl: Bulgarien).

Auch die Rahmenbedingungen für die Berufsausübung der Architekten sind in Bulgarien gesetzlich vorgegeben. Im Einzelnen gelten hierfür folgende Rechtsvorschriften:

Architekten sind in der Kammer der Architekten in Bulgarien (Камарата на архитектите в България) organisiert, die bereits 1937 gegründet, 1991 reaktiviert und 2003 auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt wurde. Die entsprechenden Rechtsnormen sind im Internet auf der englischsprachigen Startseite der Kammer abrufbar (englische Übersetzung).

Bulgarisches Handwerksrecht

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das bulgarische Handwerk sind im dortigen Gesetz über das Handwerk (Закон за занаятите, Amtsblatt DV Nr.--Nummer 42/2001 abgekürzt HandwG) festgelegt. In Artikel 3 findet sich die für Bulgarien maßgebliche gesetzliche Definition des Handwerks. Ergänzend dazu enthält der Anhang Nr.--Nummer 1 zum Gesetz eine Auflistung von Berufsbildern, die dem Handwerk zugehören.

Das Handwerk ist in Bulgarien in regionale Handwerkskammern (Регионална занаятчийска камара) sowie in eine landesweite Nationale Handwerkskammer (Национална занаятчийска камара) organisiert. Die regionalen Kammern haben dabei beispielsweise diese Aufgaben:

  • Organisation der Ausbildung sowie Abnahme der Prüfungen
  • Wirtschaftliche Interessenvertretung
  • Qualitätskontrolle und Überwachung der Gesetzmäßigkeit der Handwerksausübung
  • Führung des Registers für Handwerker, Lehrlinge, Gesellen und Meister (Регистър на занаятчийските предприятия , mehr dazu in der Rubrik Register)

Bei der landesweiten Nationalen Handwerkskammer angesiedelt ist indes ein Schiedsgericht (Арбитражен съд), das Streitigkeiten zwischen Handwerkern schlichten soll.

Die handwerkliche Ausbildung erfolgt in Bulgarien ähnlich dem deutschen System und enthält diese Ausbildungsstufen:

  • Lehrling (чирак)
  • Geselle (калфа) sowie
  • Meister (майстор)

Voraussetzung für die Zulassung zur bulgarischen Meisterprüfung ist eine dreijährige handwerkliche Tätigkeit als Geselle oder ein Fachhochschul- oder Hochschulabschluss verbunden mit einer vergleichbaren dreijährigen Fachpraxis.

Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in Bulgarien

Mit dem Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen (Закон за дейностите по предоставяне на услуги; im Folgenden Dienstleistungsgesetz) hat Bulgarien im Februar 2010 die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) in nationales Recht umgesetzt. Durch die Umsetzung sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen zwischen Bulgarien und den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbessert werden.

Von besonderer Bedeutung ist die in Artikel 2 des bulgarischen Dienstleistungsgesetzes enthaltene Definition der Dienstleistung wie auch der Anwendungsbereich des Gesetzes. Von einer Dienstleistung (услуга) kann in Bulgarien demnach dann gesprochen werden, wenn es sich um eine Tätigkeit handelt, die gegen ein Entgelt oder auf eigene Rechnung von einem Dienstleistungsanbieter (доставчик на услуги) erbracht wird. Der Anwendungsbereich des bulgarischen Dienstleistungsgesetzes steht indes im Einklang mit den Vorgaben der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie Richtlinie 2006/123/EG. Insbesondere wird in Artikel 2 Absatz 2 eine Aufzählung der Dienstleistungen aufgeführt, die nicht unter die Regelungen des bulgarischen Dienstleistungsgesetzes fallen. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Finanzdienstleistungen (финансови услуги);
  • nichtwirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (нестопански услуги от общ интерес);
  • elektronische Kommunikationsdienstleistungen und Netze (електронни съобщителни услуги и мрежи и свързаните с тях структури и услуги)

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass diejenigen Dienstleistungen, die nicht in dem Absatz 2 aufgezählt sind, von den Regelungen des Dienstleistungsgesetzes umfasst sind.

Technische Normen und Arbeitssicherheit

Zuständige Stelle Bulgariens für Entwicklung, Verabschiedung und Bestätigung technischer Normen ist das Bulgarische Institut für Standardisierung (Български институт за стандартизация). Rechtsgrundlage ist das bulgarische Gesetz über Standardisierung, (Закон за националната стандартизация veröffentlicht im Gesetzblatt Nr.--Nummer 88/04 vom 04.11.2005, in Kraft seit dem 05.05.2006 / englische Übersetzung: Bulgarian National Law on Standardization).

Die rechtliche Verankerung der Arbeitssicherheit findet man im bulgarischen Gesetz Nr. 7 vom 24.1.2012 über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Закон за здравословни и безопасни условия на труд (бр. 7 от 24.01.2012 г.)) sowie im Gesetz über die Arbeitsinspektion Bulgariens Nr.--Nummer 88 vom 11.09.2010, in Kraft seit dem 01.01.2011 (Закон за инспектиране на труда (бр. 88 от 9.11.2010 г., в сила от 1.01.2011 г.)).

Näheres zu bulgarischen Arbeitssicherheitsnormen und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bietet zudem die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in ihrer EU-OSHA - Länderübersicht Bulgarien.

Dort gibt es unter anderem Informationen zu Ressourcen des bulgarischen Focalpoint der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, so etwa zu bulgarischen:

  • Behörden
  • Forschungseinrichtungen und
  • Sozialpartnern.

Germany Trade & Invest (Stand: 22.7.2015)

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