Portal 21 Bulgarien
Solvenzprüfung im Vorfeld
Die Überprüfung, ob ein potentieller Dienstleister aus Bulgarien nicht bereits insolvent ist, kann man über die Konsultation des Handelsregisters oder gegebenenfalls auch des sogenannten freiwilligen Handelsregisters der bulgarischen Industrie- und Handelskammer erreichen (Informationen hierzu in der Rubrik Aufnahme / Ausübung von Dienstleistungen - Register).
Das bulgarische Handelsregister ist zwar grundsätzlich unter der Webadresse www.brra.bg auch über das Internet online-recherchierbar. Dabei handelt es sich jedoch um ein kostenpflichtiges Angebot, das zudem derzeit nur auf Bulgarisch und auf Englisch zur Verfügung steht.