Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Portal 21 Estland

Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters

Gewerberecht und Dienstleistungsrichtlinie in Estland

Das estnische Recht der Wirtschaftstätigkeiten wurde im Zuge der Umsetzung der sogenannten europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) neu geregelt. Dabei wurde erstmals das für gewerbliche Aktivitäten relevante Recht, das bisher auf über 100 Gesetzesstandorte verteilt war, in ein einziges Gesetz über Wirtschaftstätigkeiten zusammengefasst.

Das estnische Gesetzes über Wirtschaftstätigkeiten (Majandustegevuse seadustiku üldosa seadus – MTSÜS) bietet nun eine Grundlage für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung in Estland. Weitere Rechtsgrundlagen sind bzw. waren beispielsweise diese:

  • Unternehmensgesetz (Law of enterprises-von 1989)
  • Gesetz zur Unterstützung der Unternehmerschaft (Law on State support for entrepreneurship-von 1994)
  • Verordnung Nr. 91 über das Unternehmensregister

Eine eigene Handwerkskammer gibt es in Estland nicht. Auch fehlt eine gesetzliche Definition des Handwerks. Handwerkliche Betriebe können jedoch von der estnischen Handels- und Industriekammer (Eesti Kaubandus-Tööstuskoda - Estonian Chamber of Commerce and Industry) repräsentiert werden.

Weiter wird in Estland, gleichfalls in Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie, ein Internetportal eingerichtet, das Unternehmen unterstützend zur Seite steht, so etwa bei der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen.

Dieser sogenannte elektronische Einheitliche Ansprechpartner wurde im bestehenden estnischen Unternehmensportal EESTI.EE integriert und bietet englischsprachige Informationen zu folgenden Bereichen:

  • Unternehmensgründung (Establishing a company)
  • Genehmigungen und Meldungen (Licences and registrations)
  • Steuern (Taxes and customs)
  • Buchführung und Berichtspflichten (Accounting and reporting)
  • Arbeitsmarkt (Labour environment)
  • Beteiligungen an Unternehmen (Funding a company)
  • Verbraucherrechte (Consumer rights)
  • Umweltschutz (Environment protection)
  • Unternehmen in Estland und in der EU (Enterprise in Estonia, ...in the European Union)
  • Rechtliche Unterstützung (Legal aid)
  • Abwicklung eines Unternehmens (Closing down the business)

Zudem stellt das Angebot des elektronischen einheitlichen Ansprechpartners in Estland einen Zugriff auf offizielle Formulare (Services > For a citizen > Official Forms) sicher. Für estnische Register gibt es eine separate Homepage.

Estnisches Berufsrecht

Weiter ist bei der Frage nach der Qualifikation des estnischen Dienstleisters das estnische Berufsgesetz (Kutseseadus, Professions Act) von Bedeutung. Dieses definiert die Begriffe der estnischen Berufsqualifikation und schafft die rechtlichen Voraussetzungen für das estnische System der Berufsqualifikationen.

Die sogenannten Berufsräte in Estland (Kutsenõukogu, Professional Councils, §§ 8 folgende des Berufsgesetzes) entwickeln in den jeweiligen Fachbereichen das Berufsqualifikationssystem und setzen dieses um. Dies umfasst etwa:

  • Entwicklung und Aktualisierung beruflicher Standards und deren formelle Verabschiedung
  • Vergabe von Berufsqualifikationen durch ein eigens dafür eingesetzte Stellen (Kutset andev organ)
  • Überwachung der Vergabe von Berufsbezeichnungen (zum Teil ebenfalls durch diese Stellen)
  • Vorgabe der Verfahren und Gebühren für die berufliche Qualifikation
  • Wirkung als Streitschlichtungsorgan in Fragen im der Berufsqualifikation

Die näheren Funktionen der mit der Vergabe und teilweise auch mit der Überwachung von Berufsqualifikationen betrauten Stelle (Kutset andev organ) regelt § 12. Das förmliche Verfahren zum Erwerb der Berufsqualifikation (Kutse andmine) ergibt sich aus den §§ 15-22.

Die staatliche Aufsicht (Riikliku järelevalve) wird vom Estnischen Ministerium für Bildung und Forschung als Aufsichtsbehörde (teostaja) wahrgenommen wird und hat ihre rechtliche Grundlage in den §§ 23-25 des estnischen Berufsgesetzes (Kutseseadus, Professions Act).

Zum Nachweis der Berufsqualifikation werden nach dem estnischen Berufsgesetz sogenannte Berufszertifikate vergeben (Kutsetunnistus, Professional certificates, § 21), die unter bestimmten Voraussetzungen aber auch wieder aberkannt werden können (§ 22). Diese Zertifikate werden im sog.--sogenannten Berufsregister verzeichnet (Kutseregister, Register of professions § 14 und § 21 Absatz 4).

Schließlich sind die einzelnen Berufsqualifikationen in Estland im Anhang des Berufsgesetzes (Kutseseadus, Professions Act) innerhalb eines sog. Qualifikationsrahmens (Kvalifikatsiooniraamistik, Qualification framework) in acht Stufen der allgemeinen Ausbildungsvoraussetzungen (entsprechend dem sogenannten europäischen Qualifikationsrahmen, (Anhang 1, Lisa 1, Annex 1) sowie fünf weitere Stufen nach dem Berufsgesetz (Anhang 2, Lisa 2, Annex 2).

Architekten und Bauingenieure

Sowohl Architekten als auch Bauingenieure sind in der Vereinigung der Architekten und beratenden Ingenieuren Estlands (Eesti Projektbüroode Liit - EPBL; Estonian Association of Architectural and Consulting Engineering Companies - EAACEC) organisiert.

Der Internetpräsenz des Berufsverbands EPBL kann ein alphabetisches Verzeichnis der Architekten und beratenden Ingenieure Estlands entnommen werden; gleichwohl sind dort nur die Mitglieder aufgeführt, denn das estnische Berufsrecht kennt keine Pflichtmitgliedschaft für Architekten und Ingenieure.

Das Planungsrecht estnischer Architekten folgt aus § 13 des estnischen Planungsgesetzes (Planning Act - Planeerimisseadus).

Weiter stellt die estnische Architekten- und Ingenieursvereinigung EPBL gemäß der Vorgabe der internationalen Organisation beratender Ingenieure FIDIC (International Federation of Consulting Engineers) auf ihrer Internetseite eine Liste estnischer Bauexperten zur Verfügung (Estonian lists of adjudicators, arbitrators, mediators and experts); diese können beispielsweise herangezogen werden als:

  • Gutachter und Bausachverständige
  • Schiedsrichter
  • Mediatoren.

Wirtschaftsprüfer

Das estnische Gesetz über Wirtschaftsprüfungen (Audiitortegevuse seadus, RTI, 18.02.2010, 9, 41) wurde mit Wirkung zum 8.3.2010 völlig neu gefasst. Die Neuerungen beruhen auf den Vorgaben der Europäischen Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen.

Die Änderungen betreffen beispielsweise die Voraussetzungen, unter denen eine Abschlussprüfung verpflichtend vorgeschrieben ist (Auditi kohustus). Dies gilt etwa für Aktiengesellschaften aber auch für Unternehmen, die eine Kombination bestimmter Kriterien erfüllen (Jahresumsatz 2.000.000 Euro und 30 Angestellte, um nur ein Beispiel zu nennen; weitere Einzelheiten siehe § 91). Daneben werden Voraussetzungen festgeschrieben, bei deren Vorliegen eine sog.--sogenannte sonstige Prüfung (Ülevaatuse kohustus, vergleiche hierzu § 92) zu erfolgen hat.

Der aktualisierte Gesetzestext des estnischen Wirtschaftsprüfungsgesetzes (Audiitortegevuse seadus) ist auf der Internetseite der elektronischen Fassung des estnischen Staatsblattes (elektrooniline Riigi Teataja-.eRT) abrufbar.

Wichtiger Hinweis:

Die über eine Verlinkung auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer in Estland (Auditorkogu) verfügbare englische Übersetzung des bisherigen estnischen Wirtschaftsprüfungsgesetzes bezieht sich noch auf die alte Fassung.  

Sonstige freie Berufe

Weitere Berufe sind in Estland als freie Berufe (Liberal Professions) organisiert und unterfallen damit zumindest indirekt unter die Zuständigkeit des estnischen Justizministeriums.

Dort stehen englischsprachige Basis-Informationen zu estnischen Liberal Professions zur Verfügung. Im Einzelnen betrifft dies das estnische Berufsbild des:

  • Notars (notary)
  • Gerichtsvollziehers (bailiff)
  • des Insolvenzverwalters in Estland (trustee in bankruptcy) sowie
  • des vereidigten Übersetzers (sworn translater)

Auch Verlinkungen zu den jeweiligen Berufs-Registern Estlands, also den Verzeichnissen der Notare, Gerichtsvollzieher und Insolvenzverwalter, stellt das Justizministerium an gleicher Stelle zur Verfügung.

Technische Normen und Arbeitssicherheit in Estland

Der Bereich der technischen Normen und Standards ist in Estland detailliert geregelt, was sich mitunter auch auf grenzüberschreitende Dienstleistungen auswirken kann, etwa bei gefahrgeneigten Gewerken.

Technische Regulierungen und (Sicherheits-) Standards

In Bezug auf Normen und technische Standards ist das Gesetz über technische Regulierungen und Standards Estlands (Technical Regulations and Standards Act - Tehnilise normi ja standardi seadus) maßgebliche Rechtsgrundlage.

Die zuständige staatliche Behörde ist die Technische Überwachungsagentur Estlands (Estonian Technical Surveillance Authority - Tehnilise Järelevalve Amet), die im Jahre 2008 aus einer Fusion hervorgegangen ist und damit die Nachfolgeorganisation der ehemaligen Estnischen Technischen Überwachungs-Inspektion (Technical Surveillance Inspectorate) ist.

Vor diesem Hintergrund erstaunt nicht, dass die Technische Überwachungsagentur Estlands neben der Verantwortung für estnische Normen und Standards in weiteren Bereichen Zuständigkeiten hat, so zum Beispiel:

  • Eisenbahnbau und Netzbetrieb
  • Elektronische Kommunikation (u.a.--unter anderen Rundfunkfrequenzen, digitale Signaturen)
  • Betriebssicherheit
  • Technische Normen
  • Technische Standards

Im Bereich der sogenannten estnischen Betriebssicherheit (Industrial Safety) sind dabei die folgenden, für den estnischen Dienstleistungssektor bedeutende Punkte abgedeckt:

  • Technische Sicherheit
  • Bausicherheit
  • Elektrosicherheit
  • Handhabung von Chemikalien
  • Energieeffizienz
  • Brandschutz
  • Flüssiggas und Druckanlagen
  • Maschinensicherheit
  • Aufzüge und Förderbänder
  • gesetzliches Messwesen, etwa die Überwachung und Eichung von Messgeräten

Zu den soeben genannten Bereichen hat die estnische Stelle zudem eine Gesetzesliste zur technischen Sicherheit in Estland (englisch) zusammengestellt, die online abrufbar ist.

In der estnischen Sprachversion der Website der technischen Überwachungsagentur gibt es einen Bereich für grenzüberschreitend tätige ausländische Unternehmen, die in gefahrgeneigten Bereichen Dienstleistungen erbringen (Eestis ajutiselt tegutsevad välisettevõtted). Weitere Sicherheits- und Meldevorgaben wie auch ein Verzeichnis solcher Unternehmen (derzeit 32 Einträge) sind hier abrufbar (bisher soweit ersichtlich nur auf Estnisch, eine englische Übersetzung ist hier aber bereits angekündigt).

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Gesetzliche Grundlage für die Bestimmungen zur Arbeitssicherheit ist das estnische Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Die estnische Arbeits-Inspektion (Tööinspektsioon - Labour Inspectorate) stellt auf ihrer Internetseite zudem eine Liste der auf Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes ergangenen Rechtsnormen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zur Verfügung.

An gleicher Stelle und ebenfalls auf Englisch gibt es Informationen zu diesen Bereichen:

  • Organisation des Arbeitsschutzes im Unternehmen (Organisation of occupational health and safety at enterprises)
  • Arbeitsplatz (Work place)
  • Arbeitsausrüstung (Work equipment)
  • Berufsunfälle (Occupational accident)
  • Berufskrankheiten (Occupational disease)
  • Risikofaktoren (Risk factors)

Näheres zur estnischen Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bietet die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in ihrer EU-OSHA - Länderübersicht Estland.

Dort gibt es unter anderem Informationen zu Ressourcen des estnischen Focalpoint der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, so etwa zu estnischen:

  • Behörden
  • Forschungseinrichtungen und
  • Sozialpartnern.

Germany Trade & Invest (Stand: 28.12.2017)

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.