Viele wichtige rechtliche Grundlagen des französischen Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind im vierten Teil des französischen Arbeitsgesetzbuches (Code du travail) geregelt.
In Frankreich sind für den Arbeitsschutz in erster Linie die öffentliche Hand und die Sozialversicherung zuständig. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sowie andere Organisationen unterstützen diese dabei. Auch der Unternehmenschef spielt eine wichtige Rolle.
Das französische Arbeitsministerium (Ministère du travail) – dort im Einzelnen die "Generaldirektion für Arbeit" (Direction générale du travail - DGT) – legt das Regelwerk im Bereich der Arbeitssicherheit fest und überprüft deren Einhaltung.
Dazu bedient sich das Arbeitsministerium insbesondere der Arbeitsaufsichtsbehörde (Inspection du travail).
Vor Ort im Unternehmen ist die Geschäftsführung für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften verantwortlich. Diese trifft in diesem Bereich eine obligation de résultat, d.h. sie ist verpflichtet, den Erfolg diesbezüglich herbeizuführen. Sie muss insbesondere die Risiken bewerten und angemessene Schutzmaßnahmen veranlassen (Artikel L4121-3 Code du travail). Dafür kann sie Hilfe von vielen Seiten in Anspruch nehmen: z.B.
- vom Arbeitsmediziner (médecin du travail) (R4623-1 Code du travail) und "Beteiligten zur Prävention von Berufsrisiken" (Intervenant en prévention des risques professionnels - IPRP) (Artikel R4623-37 ff. Code du travail)
- vom "Komitee für Hygiene, Sicherheit und Arbeitsbedingungen" (Comité d'hygiène, de sécurité et des conditions de travail – CHSCT) (Artikel L4611-1 folgende Code du travail), dessen Einrichtung in Unternehmen mit 50 und mehr Arbeitnehmern obligatorisch ist. Es soll zum Schutz der physischen und psychischen Gesundheit sowie der Sicherheit der Mitarbeiter beitragen, bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen mitwirken und die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften überwachen.
- den Mitarbeitern selbst.
Auf der Internetseite https://travail-emploi.gouv.fr/sante-au-travail/ gibt es ausführliche Informationen zum Arbeitsschutz. Auch das INRS stellt ausführliche Informationen auf seiner Internetseite – zum Teil in englischer Sprache – zur Verfügung.
Germany Trade & Invest (Stand: Februar 2023)