Viele wichtige rechtliche Grundlagen des französischen Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind im vierten Teil des französischen Arbeitsgesetzbuches (Code du travail) geregelt.
In Frankreich sind für den Arbeitsschutz in erster Linie die öffentliche Hand und die Sozialversicherung zuständig. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sowie andere Organisationen unterstützen diese dabei. Auch der Unternehmenschef spielt eine wichtige Rolle.
Das französische Arbeitsministerium (Ministère du travail) – dort im Einzelnen die "Generaldirektion für Arbeit" (Direction générale du travail - DGT) – legt das Regelwerk im Bereich der Arbeitssicherheit fest und überprüft deren Einhaltung.
Dazu bedient sich das Arbeitsministerium insbesondere der "Regionaldirektionen für Unternehmen, Wettbewerb, Konsum, Arbeit und Beschäftigung" (Directions régionales des entreprises, de la concurrence, de la consommation, du travail et de l’emploi – DIRECCTE), der "Arbeitsgesundheitsbehörde" (Inspection médicale du travail) und der "Arbeitsaufsichtsbehörde" (Inspection du travail).
- Die DIRECCTE ist ein regionaler Dienstleister. Sie hat einen regionalen Hauptsitz und weitere Servicecenter in den einzelnen Départements (Unités territoriales de la Direccte). Sie ist unter anderem für die Tätigkeiten rund um die Arbeitsaufsicht zuständig. Bei ihr ist die Inspection du Travail eingegliedert.
Die Inspection du travail ist nach geographischen Gesichtspunkten organisiert: Frankreich ist in Sektionen untergliedert; in jeder Sektion gibt es einen Inspektor, den weitere Kontrolleure unterstützen. Sie kontrolliert, ob die Unternehmen die Arbeitsschutzvorschriften einhalten. Ihre Befugnisse sind weitreichend: sie kann
- den Arbeitgeber an seine Verpflichtungen erinnern
- ihm Fristen setzen, bis zu welcher er die Verstöße abzustellen hat
- dies alles zu Protokoll nehmen und an die zuständige Justizbehörde weiterleiten (Artikel L8113-7 Code du travail)
- im Falle von akuter und schwerer Gefahr auf einer Baustelle die Arbeiten einstellen (Artikel L4721-8 und L4731-1 folgende Code du travail)
- im Notfall den juge des référés (Gericht, das im beschleunigten Verfahren einstweilige Anordnungen trifft) anrufen (Artikel L4732-1 und L4732-2 Code du travail) und
- schließlich auch Verwaltungsstrafen verhängen.
- Die Inspection médicale du travail ist für die Kontrolle und Leitung des "Services für Gesundheit am Arbeitsplatz" (service de santé du travail) zuständig. Dieser Service umfasst u.a. Arbeitsmediziner (médecin du travail, Artikel R4623-1 ff. Code du travail), Betriebskrankenschwester/-pfleger (personnel infirmier, Artikel R4623-29 ff. Code du travail) und "Beteiligte zur Prävention von Berufsrisiken" (intervenant en prévention des risques professionnels – IPRP, Artikel R4623-37 ff. Code du travail). Die Inspection médicale du travail bietet der DIRECCTE und der Inspection du travail technische Unterstützung im Hinblick auf die Zulassung der services de santé du travail und der Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz.
Die Sozialversicherung soll Präventionsmaßnahmen entwickeln und garantiert den Opfern von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (accidents du travail et maladie professionnelle – AT/MP) Entschädigung. Sie ist auch an der Ausarbeitung des gesetzlichen Rahmens für den Arbeitsschutz beteiligt. Auf nationalem Level stützt sie sich auf die "Nationale Krankenkasse für Arbeitnehmer" (Caisse nationale de l’assurance maladie des travailleurs salariés – CNAMTS). Die CNAMTS wiederum wird über das regionale Netz der "Krankenkasse – Berufsrisiken" (Assurance maladie - risques professionnels) tätig.
Die Sozialpartner, d.h.--das heisst die Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, unterstützen die öffentliche Hand in ihren Bestrebungen, den Arbeitsplatz sicher zu gestalten. Sie sind stark an der Leitung der Sozialversicherung beteiligt. Dies geschieht insbesondere über die "Kommission für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten" (Commission des accidents du travail et des maladies profesionnelles – CATMP), die mit der CNAMTS verbunden ist.
Das "Nationale Institut für Forschung und Sicherheit zur Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten" (Institut national de recherche et de sécurité pour la prévention des accidents du travail et des maladies professionnelles – INRS) arbeitet eng mit dem Staat und den sonstigen im Arbeitsschutzbereich tätigen Organisationen zusammen, um den Arbeitsschutz in der Praxis umzusetzen.
Bei diesen im Bereich des Arbeitsschutzes aktiven Organisationen handelt es sich unter anderem um:
- die "Nationale Agentur für Lebensmittel-, Umwelt- und Arbeitssicherheit" (Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail – ANSES)
- das Netz der "Nationale Agentur für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen" (Agence nationale pour l’amélioration des conditions de travail – ANACT): Es setzt sich aus der ANACT selbst und den 25 "regionalen Vereinen für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen" (Associations régionales pour l’amélioration des conditions de travail) zusammen.
- das "Institut für öffentliche Gesundheitsüberwachung" (Institut de veille sanitaire – InVS): Es behält den Gesundheitszustand der Bevölkerung im Auge. Dafür sammelt es Daten für epidemiologische Zwecke und wertet diese aus. Dadurch bringt es die Kenntnisse zu Gesundheitsrisiken, ihren Ursachen und ihrer Entwicklung auf den laufenden Stand und kann so Änderungen im Gesundheitszustand der Bevölkerung aufspüren.
- das "Institut für Strahlenschutz und nukleare Sicherheit" (Institut de radioprotection et de sûreté nucléaire – IRSN): Es führt Untersuchungen zu atomaren und radiologischen Gefahren – insbesondere im Bereich des Schutzes vor ionisierenden Strahlen – durch.
- die "Organisation für Prävention in der Baubranche" (Organisme de prévention de la branche professionnelle du bâtiment et des travaux publics – OPPBTP): Sie fördert die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Unternehmen. Sie ist beratend, informierend und fortbildend tätig.
Die Koordinierung der unterschiedlichen Behörden, Partner und Organisationen auf nationaler Ebene erfolgt über den „Rat für Orientierung zu den Arbeitsbedingungen“ (Conseil d’orientation sur les conditions de travail – COCT) oder durch Abstimmung zwischen dem Ministerium, der Assurance Maladie – Risques Professionnelles und dem INRS.
Vor Ort im Unternehmen ist der Unternehmenschef für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften verantwortlich. Ihn trifft in diesem Bereich eine obligation de résultat, d.h. er ist verpflichtet, den Erfolg diesbezüglich herbeizuführen. Er muss insbesondere die Risiken bewerten und angemessene Schutzmaßnahmen veranlassen (Artikel L4121-3 Code du travail). Dafür kann er Hilfe von vielen Seiten in Anspruch nehmen: z.B.
- vom Arbeitsmediziner (médecin du travail) (R4623-1 Code du travail) und "Beteiligten zur Prävention von Berufsrisiken" (Intervenant en prévention des risques professionnels - IPRP) (Artikel R4623-37 ff. Code du travail)
- vom "Komitee für Hygiene, Sicherheit und Arbeitsbedingungen" (Comité d'hygiène, de sécurité et des conditions de travail – CHSCT) (Artikel L4611-1 folgende Code du travail), dessen Einrichtung in Unternehmen mit 50 und mehr Arbeitnehmern obligatorisch ist. Es soll zum Schutz der physischen und psychischen Gesundheit sowie der Sicherheit der Mitarbeiter beitragen, bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen mitwirken und die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften überwachen.
- den Mitarbeitern selbst.
Auf der Internetseite https://travail-emploi.gouv.fr gibt es ausführliche Informationen zum Arbeitsschutz:
- In der Rubrik "Berufe und Aktivitäten" (métiers et activités) sind in alphabetischer Reihenfolge eine Reihe von Berufen aufgelistet. Klickt man einen Beruf an, erhält man – soweit vorhanden – allgemeine Informationen zum Berufsbild, Statistiken zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Informationen zu Risiken in Verbindung mit diesem Beruf, zu Schutzmaßnahmen, zum einschlägigen Recht und zu weiterführenden Quellen.
- In der Rubrik "Prävention von Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz" (prévention des risques pour la santé au travail) sind verschiedene Arten von Gesundheitsrisiken aufgelistet. Klickt man auf einen Risikofaktor erhält man wiederum Informationen allgemeiner Art, zu Risiken, Vorsichtsmaßnahmen, zum einschlägigen Recht und zu weiterführenden Quellen.
- In der Rubrik "Präventionsmaßnahmen und -mittel" (mesures et de moyens de prévention) werden diese vorgestellt, zum Teil Gründe für deren Einführung bzw. Benutzung benannt, deren Funktionsweise erläutert und praktische Hinweise gegeben.
Auch das INRS stellt ausführliche Informationen auf seiner Internetseite – zum Teil in englischer Sprache – zur Verfügung.
Germany Trade & Invest (Stand: 05.11.2018)