Bevor in Griechenland niedergelassene Rechtsanwälte ihre Tätigkeit ausüben dürfen, müssen sie als Rechtsanwälte zugelassen werden. Dazu gehört u.a.--unter anderen die Registrierung bei einer der regionalen Anwaltskammern (Artikel 26 Absatz 3 bis 5 Anwaltsgesetzbuch (Κώδικας Δικηγόρων)). Diese führen ein Register ihrer Mitglieder (Μητρώο μελών Δικηγορικού Συλλόγου). Nach Anwälten und Anwaltskanzleien kann auf der Internetseite der Vollversammlung der Anwaltskammern (Oλομέλεια Δικηγορικών Συλλόγων) gesucht werden. Es steht eine englische Suchmaske zur Verfügung. In diese müssen allerdings griechische Buchstaben eingetragen werden.
Germany Trade & Invest (Stand: 30.12.2019)