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Gesellschaftsformen

Wie das deutsche Gesellschaftsrecht unterscheidet auch das irische zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Rechtsquellen des Gesellschaftsrechts sind das irische Kapitalgesellschaftsgesetz 2014 (Companies Act 2014), die EU-Richtlinien sowie Common–Law – Entscheidungen. Das Common Law ist nicht in Gesetzesbüchern niedergeschriebenes, sondern von Richtern durch Präzedenzfälle gebildetes Recht.

Seit dem Companies Act 2014 kennt das irische Recht folgende Formen von Kapitalgesellschaften:

GesellschaftsformWichtigste Merkmale
Private Limited Company by Shares (LTD) / Teoranta (TEO)
  • Ähnelt der deutschen GmbH
  • Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlagen beschränkt
  • Kein Mindeststammkapital
  • Mindestens ein, maximal 149 Gesellschafter
  • Standardisierte Satzung (Schedule 1) ermöglicht schnelle Gründung
Designated activity company (DAC) / Cuideachta Ghníomhaíochta Ainmnithe (CGA)
  • Eignet sich für Gesellschaften mit spezifischem Zweck
  • Muss mindestens zwei Direktoren haben
  • Kann als Kreditinstitut oder Versicherung tätig werden
Company limited by guarantee (CLG) / Cuideachta faoi theorainn ráthaíochta (CTR)
  • Wird vor allem von gemeinnützigen Organisationen, Vereinen und Verbänden genutzt
  • Kein Stammkapital, stattdessen Haftung der Mitglieder auf einen garantierten Betrag beschränkt
  • Mindestens ein Mitglied, aber keine Obergrenze
Public Limited Company (PLC) / Cuideachta phoiblí theoranta (CPT)
  • Ähnelt der deutschen Aktiengesellschaft
  • Mindeststammkapital: 25.000 Euro, davon mindestens 25% einzuzahlen
  • Mindestens zwei Direktoren erforderlich
Unlimited Company (UC) / Cuideachta neamhtheoranta (CN)
  • Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen
  • Kein Mindestkapital, keine Prüfungspflicht

 

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