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Portal 21 Norwegen

Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters

Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in Norwegen

Als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist Norwegen aufgrund des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr.--Nummer 45/2009 vom 9.6.2009 auch verpflichtet, die Vorgaben der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG--Europäische Gemeinschaft) ins nationale Recht umzusetzen. Norwegen hat die Richtlinie durch das Dienstleistungsgesetz (Tjenesteloven) umgesetzt. Ergänzt wird dieses durch verschiedene Verordnungen. Eine Übersicht der norwegischen Umsetzungsakte bietet das norwegische EU-Rechtsportal europalov.no.

Einheitlicher Ansprechpartner für Dienstleister

Auch Norwegen ist entsprechend der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie verpflichtet, einen Einheitlichen Ansprechpartner vorzuhalten. Die entsprechenden Informationen sind in dem zentralen Internetportal Altinn.no integriert. Es ist in norwegischer und englischer Sprache verfügbar.


Reglementierte Berufe in Norwegen

In Norwegen sind viele Berufe reglementierte Berufe im Sinne der Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG--Europäische Gemeinschaft). Das bedeutet, dass sie besonderen Voraussetzungen bezüglich der Berufsqualifikationen unterworfen sind und dass die in Norwegen zuständigen Stellen das Vorliegen der geforderten Berufsqualifikationen vor Aufnahme der Tätigkeit anerkennen (Autorisasjon / godkjenning for lovregulerte yrker) müssen. Als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) muss Norwegen aufgrund des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr.--Nummer 142/2007 vom 26.10.2007, die Vorgaben der Berufsanerkennungsrichtlinie ins nationale Recht umzusetzen. Hierfür hat Norwegen einige Verordnungen erlassen. Eine Übersicht der norwegischen Umsetzungsakte bietet das norwegische EU-Rechtsportal europalov.no.

Auf diesem Internetportal der Europäischen Union können reglementierte Berufe und die zuständigen norwegischen Behörden recherchiert werden.


In Norwegen ist die nationale Stelle für Qualität in der Ausbildung (Nasjonalt organ for kvalitet i utdanningen, kurz: NOKUT)) als Kontaktstelle (contact point) für die Anerkennung von Berufsqualifikationen benannt. NOKUT ist eine fachlich unabhängige Einrichtung im Zuständigkeitsbereich des norwegischen Bildungsministeriums (Kunnskapsdepartementet) mit einer eigenen Leitung als oberstes Entscheidungsorgan. Auf dessen Internetseite kann man in einer Online-Datenbank überprüfen, ob die ausgeübte Tätigkeit zu den reglementierten Berufen gehört. Wählt man einen reglementierten Beruf aus, so erhält man grundlegende Informationen zum Anerkennungsprozess und einen Verweis auf die Internetseite der zuständigen Anerkennungsbehörde.

Informationen zu Registererfordernissen ausgewählter Berufe bietet der Abschnitt Register - berufs- und branchenspezifische Register dieses Länderberichts. Informationen zur etwaigen Verpflichtung, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, finden Sie im Abschnitt Pflichtversicherung - Berufshaftpflichtversicherung dieses Länderberichts.

Besonderheiten bei einigen nichtreglementierten Berufen

Ist der Beruf in Norwegen nicht reglementiert, so ist auch keine spezielle Anerkennung der erworbenen Fachkenntnisse für die Aufnahme der Tätigkeit erforderlich. Dazu gehören beispielsweise folgende Berufe: Betriebswirt, Journalist, Kosmetiker, Bibliothekar und Maler.

In Norwegen kann sich jeder Architekt nennen. Dies kann zu Missverständnissen und Problemen führen, denn in vielen Ländern, darunter auch Deutschland, gibt es einen Berufsbezeichnungsschutz für Architektinnen und Architekten. Seit 2005 wird in Norwegen der akademische Grad des Master in Architektur (Master i arkitektur) verliehen, wenn man  erfolgreich Architektur studiert hat. Diese universitäre Ausbildung ist dafür Voraussetzung, dass man (freiwillig) Mitglied im norwegischen Architektenlandesverbund (Norske Arkitekters Landsforbund, kurz: NAL) werden kann. Mitglieder des norwegischen Architektenlandesverbundes dürfen in Verbindung mit ihrem akademischen Grad die Initialien "MNAL" führen. Folglich führen Mitglieder des norwegischen Architektenlandesverbundes die Berufsbezeichnung Sivilarkitekt MNAL oder Arkitekt MNAL. Mehr zum Register, das der norwegische Architektenlandesverbund zu ihren Mitgliedern führt, im Abschnitt Register - berufs- und branchenspezifische Register dieses Länderberichts. Einzelheiten zum norwegischen Architektenlandesverbund bietet weiter unten der Punkt Kammern und Verbände in Norwegen - Berufsverbände der freien Berufe. Mehr zur Berufshaftpflichtversicherung von Architekten finden Sie im Abschnitt Pflichtversicherung - Berufshaftpflichtversicherung dieses Länderberichts.

Berufsausbildung in Norwegen

Die berufliche Ausbildung in Norwegen ist in ein gut strukturiertes System eingebunden, das von Arbeitgebern wie auch von Arbeitnehmervertretungen mitgetragen wird. Auf Seiten des Staates gibt es als landesweite Institution den nationalen Rat für berufliche Bildung (Samarbeidsrådet for yrkesopplæring, kurz: SRY / National Council for Vocational Education and Training). Für jedes einzelne Ausbildungsprogramm gibt es zudem einen Ausbildungsrat (Faglig råd / Vocational Training Council). Schließlich gibt es auch auf kommunaler Ebene Organe der Berufsausbildung (Yrkesopplæringsnemnder / county vocational training boards).

Die Ausbildung erfolgt dabei zweigleisig, sowohl in Unternehmen als auch in Schulen. Jugendliche sind bei Beginn der Berufsausbildung in der Regel zwischen 16 und 18 Jahren alt. Sie können zwischen neun Zweigen der Berufsausbildung, den sogenannten berufsspezifischen Programmen (yrkesfaglige utdanningsprogram), wählen:

  • technische und industrielle Fertigung (teknikk og industriell produksjon)
  • Elektrizität und Elektronik (elektrofag)
  • Baugewerbe (bygg- og anleggsteknikk)
  • Gastronomie und Lebensmittelverarbeitung (restaurant- og matfag)
  • Gesundheit und soziale Dienste (helse- og oppvekstfag)
  • Medien und Kommunikation (medier og kommunikasjon)
  • Land-, Fisch- und Forstwirtschaft (naturbruk)
  • Service und Transport (service og samferdsel)
  • Design und Handwerk (design og håndverk).

Dabei verläuft die Ausbildung grundsätzlich nach dem sogenannten 2+2 Modell: zwei Jahre schulische Ausbildung verbunden mit zwei Jahren betrieblicher Ausbildung. Die konkrete Ausgestaltung ist je nach Programm flexibel; es erfolgt eine Spezialisierung im Laufe der Ausbildung.

Rechtliche Grundlage für die Berufsausbildung in Norwegen ist das norwegische Bildungsgesetz (Opplæringslova). Eine englische Übersetzung steht auf der Internetseite der norwegischen Regierung zur Verfügung: Norwegian Education Act.

Norwegisches Baurecht

Das Baurecht in Norwegen fußt insbesondere auf dem norwegischen Planungs- und Baugesetz (Plan- og bygningsloven). Diese wird u.a.--unter anderen durch die Bauverordnung (Byggesaksforskriften) präzisiert. Eine Übersicht über weitere baurechtlich relevante Vorschriften bietet die Verwaltung für Qualität am Bau (Direktoratet for byggkvalitet) auf ihrer Internetseite.

Welche Bauvorhaben in Norwegen einer Baugenehmigung (tillatelse) bedürfen, ist in den §§ 20-1 und 20-2 Plan- og bygningsloven geregelt. Nach § 20-1 Absatz 1 genehmigungsbedürftige Vorhaben bedarf es für die Beantragung, die Planung, Durchführung und Kontrolle eines Unternehmens, das garantiert, dass in allen Etappen des Bauvorhaben die Vorschriften des Planungs- und Baugesetzes eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften - egal ob durch das Unternehmen selbst oder durch Subunternehmen - haftet es hierfür (§ 23-1 Plan- og bygningsloven und § 12-1 ff. Byggesaksforskriften). Ein solches Unternehmen nennt man haftendes Unternehmen (ansvarlige foretak). Um als haftendes Unternehmen zu gelten, benötigt es eine Zulassung (godkjenning).

Für die Zulassung muss das Unternehmen einige Voraussetzungen erfüllen: Das Unternehmen muss im Handelsregister (Foretaksregisteret) registriert sein (mehr hierzu im Abschnitt Gesellschaftsrecht - Registrierung dieses Länderberichts). Unternehmen aus anderen EWR-Staaten müssen nachweisen, dass sie in einem entsprechenden Register in ihrem Heimatstaat registriert sind (§ 9-2 Byggesaksforskriften). Darüber hinaus muss es für die Ausführung solcher genehmigungsbedürftiger Vorhaben hinreichend qualifiziert sein. Dies beurteilt sich anhand der allgemeinen Organisation des Unternehmens (§ 10 Byggesaksforskriften) und den fachlichen Nachweisen (§ 11 Byggesaksforskriften).

Weitere Informationen bieten der Abschnitt Register - Register zu Unternehmen mit nationaler Zulassung für die Durchführung von Bauvorhaben dieses Länderberichts.

Technische Normen

In Norwegen gibt es drei Organisationen, die für die Standardisierung zuständig sind:

  • Standard Norge ist eine private und unabhängige Mitgliedsorganisation. Sie ist für die Standardisierung in allen Bereichen mit Ausnahme der Elektrotechnologie und der Telekommunikation zuständig. Einzelheiten regelt ihre Satzung (Vedtekter for Standard Norge).
  • Das norwegische Elektrotechnische Komitee (Norsk Elektroteknisk Komite, kurz: NEK) ist eine unabhängige und neutrale Organisation. Sie kümmert sich um die Standardisierung im Bereich der Elektrotechnologie. Einzelheiten regelt ihre Satzung (Vedtekter for Norsk Elektroteknisk Komite).
  • Die norwegische Post und Telekommunikationsaufsicht (Nasjonal kommunikasjonsmyndigheit - Nkom) ist für die Standardisierung im Bereich der Telekommunikation verantwortlich.

Darüber hinaus gibt es die Standard Online AS, deren Inhaber anteilig Standard Norge und das Norsk Elektroteknisk Komite sind. Es kümmert sich um den Verkauf und das Marketing von Standards und damit verbundenen Produkten in Norwegen.

Standard Norge, das NEK und die Standard Online AS betreiben gemeinsam die Internetseite www.standard.no. Dort gibt es auch einen Online-Shop. Dieser ermöglicht die Recherche nach nationalen norwegischen Normen. Deren Bezug ist kostenpflichtig.

Der Großteil der heute in Norwegen veröffentlichten Normen werden allerdings auf europäischer oder internationaler Ebene ausgearbeitet:

  • Norwegen ist sowohl Mitglied im Europäischen Komitee für Normung (Comité Européen de Normalisation / European Committee for Standardization) als auch im Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (Comité Européen de Normalisation Electrotechnique / European Committee for Electrotechnical Standardization). Außerdem sind norwegische Unternehmen im Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (Institut européen des normes de télécommunication / European Telecommunications Standards Institute) vertreten. Diese Mitgliedschaften haben zur Folge, dass Norwegens technische Normen den sogenannten Europäischen Normen (EN) entsprechen müssen. Auf europäischer Ebene bringt dies den Vorteil der Harmonisierung der nationalen Normen.
  • Darüber hinaus ist Norwegen Mitglied der Internationalen Organisation für Normung (ISO) (Organisation Internationale de Normalisation / International Organization for Standardization) und der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) (Commission électrotechnique internationale / International Electrotechnical Commission). Die Übernahme dieser Normen ins nationale Recht ist nicht zwingend, erfolgt jedoch zumeist.

Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit

allgemeine Bestimmungen

Laut Gesetz zur Arbeitsumgebung (Arbeidsmiljøloven) müssen auch norwegische Dienstleister ihre Arbeitnehmer vor Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz schützen. Dabei geht es nicht nur um physische, sondern auch um psychische Aspekte (§ 1-1 ff.--folgende Arbeidsmiljøloven). Wer genau in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, regelt Kapitel 1 des Gesetzes.

Die norwegische Arbeitsaufsichtsbehörde (Arbeidstilsynet) kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften im Bereich des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (§ 18-1 Arbeidsmiljøloven). Sie hat jederzeit Zutriff zu allen unter das Arbeidsmiljøloven fallende Betriebsstätten (§ 18-4 Arbeidsmiljøloven). Alle Personen, die der Kontrolle unterfallen, sind verpflichtet, Arbeidstilsynet alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen - ungeachtet etwaiger Schweigepflichten (§ 18-5 Arbeidsmiljøloven). Arbeidstilsynet kann die für die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen notwendigen Maßnahmen ergreifen (§ 18-5 Arbeidsmiljøloven): Anordnungen beispielsweise werden schriftlich erteilt und beinhalten in der Regel eine Frist, binnen derer man dieser nachkommen muss; bei Gefahr im Verzug kann sie auch die sofortige Durchführung anordnen. Wird die Anordnung ignoriert, kann Arbeidstilsynet, die Arbeiten teilweise oder ganz einstellen; bei Gefahr im Verzug kann sie dies sogar ohne vorherige Anordnung im Sinne von § 18-5 Arbeidsmiljøloven tun (§ 18-9 Arbeidsmiljøloven). Die Erteilung von Genehmigungen, Freistellungen u.ä. kann sie an bestimmte Bedingungen knüpfen. Darüber hinaus kann Arbeidstilsynet Zwangsgelder (tvangsmulkt) (§ 18-7 Arbeidsmiljøloven) und Geldbußen (overtredelsesgebyr) verhängen. Vorsätzliche und grob fahrlässige Verstöße gegen die Arbeitsschutzbestimmungen sind strafrechtlich relevant und gelten als Vergehen (forseelse) (§ 19-7 Arbeidsmiljøloven). Es drohen neben Geldstrafen (bøter) auch Freiheitsstrafen (fengsel) (§ 19-1 ff. Arbeidsmiljøloven).

Je nach Anzahl der Angestellten gelten unterschiedliche Anforderungen für die Organisation der Arbeitsumgebung: So muss in Unternehmen, in denen es mindestens zehn Arbeitnehmer gibt, ein Sicherheitsbeauftragter (verneombud) gewählt werden (§ 6-1 ff. Arbeidsmiljøloven). In Unternehmen, in denen es mindestens 50 Arbeitnehmer gibt, muss ein Arbeitsumfeldausschuss (arbeidsmiljøutvalg) eingerichtet werden (§ 7-1 ff. Arbeidsmiljøloven). In bestimmten Branchen muss der Arbeitgeber einen von Arbeidstilsynet anerkannten betriebsärztlichen Dienst (bedriftshelsetjeneste) beauftragen. Dieser unterstützt den Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, den Arbeitsumfeldausschuss sowie den Sicherheitsbeauftragten dabei, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen (§ 3-3 Arbeidsmiljøloven). Einzelheiten regelt Kapitel 13 der Verordnung zur Organisation, Leitung und Mitwirkung (Forskrift om organisering, ledelse og medvirkning).

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Vorschriften zum Arbeitsschutz in seinem Unternehmen eingehalten werden (§ 2-1 Arbeidsmiljøloven). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, systematisch an einem guten, sicheren und gesunden Arbeitsumfeld zu arbeiten. Arbeitgeber, Arbeitnehmer und deren Vertrauenspersonen müssen hierbei zusammenarbeiten. Hierfür muss er u.a.--unter anderen erfassen, wo es Gefahren und Probleme im Unternehmen gibt, sich daran orientierend eine Risikobewertung abgeben und entsprechend einen Maßnahmenkatalog ausarbeiten, wie die Risiken reduziert werden können und wie diese Maßnahmen eingeführt werden; er muss Prozesse einführen, mittels derer Verstöße gegen die Arbeitsschutzregelungen aufgedeckt, korrigiert und verhindert werden können; auch muss er die Einhaltung der Arbeitsschutzregelungen systematisch kontrollieren (§ 3-1 Arbeidsmiljøloven). Darüber hinaus muss er dafür Sorge tragen, dass seine Arbeitnehmer hinreichend zu den Arbeitsschutzmaßnahmen geschult sind. Beinhaltet die Arbeit besondere Gesundheits- und Lebensgefahren, müssen schriftliche Anweisungen ausgearbeitet werden, die darüber informieren, wie die Arbeiten auszuführen sind und welche Sicherheitsmaßnahmen zum Einsatz kommen (§ 3-2 Arbeidsmiljøloven). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sich auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes weiterzubilden (§ 3-5 Arbeidsmiljøloven).

Arbeitnehmer sind verpflichtet, an der Gestaltung, Durchführung und Einhaltung der vom Arbeitgeber ergriffenen Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen mitzuwirken. Dies umfasst beispielsweise folgende Aspekte (§ 2-3 Arbeidsmiljøloven): Bemerkt ein Arbeitnehmer Gefahren für die Gesundheit oder das Leben bei der Ausführung seiner Arbeit, muss er sofort seinen Arbeitgeber und den Sicherheitsbeauftragten unterrichten. Er hat die Arbeit sogar abzubrechen, wenn sie nicht ohne Gefahren für Gesundheit und Leben fortgesetzt werden kann. Etwaige Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten hat er dem Arbeitsgeber anzuzeigen.

Informationen zur Unfallversicherung und Absicherung von Berufskrankheiten bietet der Abschnitt Pflichtversicherung - Berufsschadensversicherung dieses Länderberichts.

branchenspezifische Bestimmungen

- in sonstigen Bereichen

Weitere Informationen zu den besonderen Anforderungen an die verschiedenen Tätigkeitsbranchen bietet die Internetseite von Arbeidstilsynet. Darüber hinaus kann bei der Suche nach branchenspezifischen Regelungen die Internetseite www.regelhjelp.no hilfreich sein.

Kammern und Verbände in Norwegen

Handelskammern in Norwegen

Die norwegischen Handelskammern folgen dem skandinavischen Konzept. Dieses ist anders aufgebaut als das aus einigen mittel- und westeuropäischen Ländern bekannte Modell von (halb-) staatlichen Organisationsformen mit einer gegebenenfalls sogar gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtmitgliedschaft.

Es gibt viele verschiedene lokale Unternehmensverbände. Sie sind privatrechtlich organisiert und ihre Mitgliedschaft ist freiwillig. Jedoch haben nur einige von ihnen den Status einer Handelskammer. Diesen erhalten sie nur, wenn ihre Satzung den Standards der Dachorganisation der Handelskammern in Norwegen (Det Norske Handelskammerforbund, kurz: DNH) entspricht und vom Ministerium für Handel, Industrie und Fischerei (Nærings- og fiskeridepartementet) gutgehießen wurde.


Hauptverband norwegischer Unternehmen

Der Hauptverband norwegischer Unternehmen (Næringslivets Hovedorganisasjon, kurz: NHO) wurde am 1.1.1989 gegründet. Der Gründung liegt der Zusammenschluss der Norwegischen Arbeitgebervereinigung (Norsk Arbeidsgiverforening, kurz: N.A.F.), des Norwegischen Industrieverbandes (Norges Industriforbund) und des Norwegischen Handwerksverbands (Norges Håndverkerforbund) zugrunde. Die neue Organisation arbeitete von Anfang an landesweit. Sie bietet Unternehmen einen besseren Service und vermeidet Doppelarbeiten.

Die branchenspezifischen Landesverbände (landsforening) stehen den Unternehmen mit Rat und Tat bei branchenspezifischen Fragen zur Seite. Es gibt 19 Landesverbände und 15 Regionalverbände (regionalforening).

Berufsverbände der freien Berufe

Auch die freien Berufe (frie yrker) sind in branchenspezifischen Verbänden organisiert, so beispielsweise:

Eine Übersicht über die Kontaktdaten der Kammern und Verbände finden sich im Abschnitt Anlaufstellen für Unternehmen dieses Länderberichts.

Germany Trade & Invest (Stand: Juli 2023)

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