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Special Nigeria

Nigeria: Zollverfahren

Bei Sendungen aus der EU in Nicht-EU-Länder sind dort grundsätzlich Zölle und Einfuhrumsatzsteuern zu zahlen. Dies erledigt in der Regel das Transportunternehmen. Dieses stellt dem Empfänger dann die Eingangsabgaben in Rechnung und führt sie an die dortige Zollverwaltung ab. Wenn bestimmte Wertgrenzen überschritten werden oder wenn Verbote oder Beschränkungen zu beachten sind, erhält der Empfänger eine Benachrichtigung und muss die Sendung dann bei der zuständigen Zollstelle abholen. 

Die Höhe des anzuwendenden Zollsatzes kann mit Hilfe der Market Access Database der EU-Kommission ermittelt werden. 

Sofern die Sendung in ein Land geht, mit dem die EU ein Freihandelsabkommen unterhält, kann die Sendung auch zollfrei sein, wenn bestimmte Wertgrenzen nicht überschritten werden oder die Ware von einem gültigen Präferenznachweis begleitet wird. 

Waren, die nigerianische Kunden über eine E-Commerce-Plattform bestellen, werden meist aus einem Distributionslager geliefert, das der Anbieter mit importierten Waren vor Ort betreibt. Nur ein geringer Anteil der online bestellten Waren wird direkt aus dem Ausland als Paketsendung per Kurier- oder Expressdienst oder im internationalen Postversand geliefert.

 Für die Zollabfertigung von Sendungen im internationalen Postversand wird eine Zollinhaltserklärung (CN22, CN23) benötigt. Eine Handelsrechnung, versehen mit der korrekten Zolltarifnummer und den Kosten für Fracht und Versicherung, ist beizulegen. Kurier- oder Expressdienste übernehmen gebührenpflichtig die Zollabwicklung für die von ihnen beförderten Paketsendungen. 

Bei der Einfuhr von Waren im Onlinehandel gelten grundsätzlich die normalen Zoll- und Einfuhrvorschriften. In Nigeria existiert bislang keine Kleinbetragsregelung, so dass unabhängig vom Wert der Sendung sämtliche Einfuhrabgaben wie Zoll, Verbrauchsteuern und Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen sind. 

Nahezu alle Industrieprodukte unterliegen einer SONCAP- Zertifizierungspflicht der Normenbehörde. Davon ausgenommene Erzeugnisse wie Kosmetika, Lebens- und Arzneimittel bedürfen einer Registrierung und Einfuhrgenehmigung der Aufsichtsbehörde NAFDAC. Einzelne Produkte für den persönlichen Gebrauch können von den Regelungen ausgenommen sein. 

Wertgegenstände wie Mobiltelefone dürfen nur in Wertsendungen nach Nigeria geliefert werden. 

Einfuhrverboten sind als gefährlich eingestufte Waren, bestimmte Nahrungsmittel, Getränke, Medikamente, Tabak, Schuhe, Taschen, Koffer, Hohlglasflaschen, Teppiche und Kugelschreiber. Weitere Informationen enthält die Internetseite der nigerianischen Zollbehörde.


Text: Klaus Möbius, Andrea Mack

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