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Special Österreich Coronavirus
Die Grenzen sind offen, doch für Einreisende aus zahlreichen Ländern gelten Beschränkungen. Landesweit ist eine nächtliche Ausgangssperre in Kraft. (Stand: 19. Februar 2021)
Von Axel Simer | Bonn
Die Grenzen zwischen Deutschland und Österreich sind seit Juni 2020 wieder vollständig geöffnet. Doch gilt seit dem 19. Dezember 2020 eine Quarantänepflicht für Einreisende aus fast alle Staaten, auch die meisten Staaten der Europäischen Union, einschließlich Deutschland. Personen aus Staaten mit einer "stabilen Covid-19-Situation" dürfen ohne coronabedingte Einschränkungen einreisen, wenn sie sich in den letzten zehn Tagen ausschließlich in einem dieser Staaten aufgehalten haben. Die offizielle Liste der Länder, die Österreichs Regierung zu "Staaten mit einer stabilen Covid-19-Situation" zählt, veröffentlicht das Sozialministerium als sogenannte Anlage A.
Zudem müssen sich seit dem 15. Januar 2021 alle Personen, die aus dem Ausland nach Österreich einreisen, vor der Einreise elektronisch registrieren. Insbesondere muss in diesem Pre-Travel-Clearance-Formular die Adresse des Aufenthalts beziehungsweise der Quarantäne in Österreich angegeben werden, außerdem das bei der Einreise benutzte Verkehrsmittel sowie jene Länder, in denen sich die einreisende Person in den letzten 10 Tagen aufgehalten hat. Von der Quarantänepflicht und der elektronischen Einreiseregistrierung sind einige Personengruppen ausgenommen, beispielsweise Berufspendler, Transitreisende und Lkw-Fahrer.
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Wer aus einem Risikogebiet einreist, das aktuell keine stabile Covid-19-Situation hat, muss sofort und auf eigene Kosten eine 10-tägige Quarantäne antreten. Diese Personen können die Quarantäne durch einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorzeitig, jedoch frühestens am fünften Tag beenden.
Wegen der Ausbreitung der hoch ansteckenden südafrikanischen Virus-Variante in Tirol gelten für dieses Bundesland Reisebeschränkungen. Personen, die aus Tirol ausreisen wollen, müssen ein negatives Testergebnis mit sich führen, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Das Bundesheer überwacht alle Straßenverbindungen, Bahnhöfe sowie die Flughäfen Innsbruck und Kufstein. Diese verschärften Reisebedingungen gelten auch für Berufspendler. Ausnahmen gelten nur für Kinder unter zehn Jahre, Transitpassagiere, den Güterverkehr sowie Sicherheits- und Rettungskräfte.
Pisten, Loipen, Lifte und Seilbahnen sind in Betrieb. Allerdings sind Hotels und Ferienwohnungen für Touristen weiterhin geschlossen - voraussichtlich bis Ende Februar.
Von 20 Uhr bis 6 Uhr gilt eine Ausgangssperre - allerdings mit vielen Ausnahmen:
Das Verlassen des privaten Wohnbereichs ist nur zu folgenden Zwecken zulässig:
Nach Darstellung der Regierung sollen durch die Ausgangssperre vor allem private Treffen unterbunden werden. Das Parlament muss die Ausgangssperre alle zehn Tage bestätigen. Einschränkungen gelten auch für Besuche in Pflegeheimen, Altenheimen und Krankenhäusern. Jeder Bewohner darf nur einmal pro Woche einen Besucher empfangen.
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Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Hochzeitsfeiern, kulturelle Veranstaltungen und Sportveranstaltungen sind untersagt. Davon ausgenommen sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen sowie der Profisport. Unaufschiebbare berufliche Zusammenkünfte und Zusammenkünfte zu unbedingt erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken sind möglich.
In der Öffentlichkeit ist auch weiterhin ein Abstand von mindestens zwei Metern gegenüber Personen einzuhalten, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Zusätzlich gilt die Verpflichtung zum Tragen eines FFP2-Schutzes in öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln, Flugzeugen, Taxis sowie an Haltestellen, Stationen oder Abflughallen. FFP2-Masken müssen auch in den Gondeln und Skiliften getragen werden.