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Zollbericht USA Coronavirus

USA: Warenverkehr und Corona

Ausfuhrverbote für Medizinprodukte und Lebensmittel, Zollbefreiungen für persönliche Schutzausrüstung, Anpassung der Steuersätze oder Beschränkungen im Warenverkehr.

Von Susanne Scholl

Angesichts der Corona-Pandemie erlassen Staaten weltweit Maßnahmen, die den Warenverkehr beeinflussen und Unternehmen vor Herausforderungen stellen.

In dieser Textsammlung können Sie Corona-spezifische Regelungen nachlesen, die Sie bei Warenimporten und Exporten in/aus den USA unbedingt beachten sollten.

  • FDA legt Übergangsplan für Marktzugang medizinischer Produkte vor

    Die Food and Drug Administration strebt nach der Corona-Pandemie einen schrittweisen Übergang von beschleunigten zu regulären Marktzugangsverfahren an.

    Stand: 03.04.2023

    Die FDA hatte während der Corona-Pandemie wiederholt medizinischen Produkte mit besonderen Notfallgenehmigungen in einem beschleunigten Zulassungsverfahren (Emergency Use Authorizations - EUA) den Marktzugang gewährt. Nun will sie einen reibungslosen Übergang zu den regulären Marktzugangsverfahren der Vor-Corona-Zeit sicherstellen. Dazu hat sie Ende März 2023 einen unverbindlichen Leitfaden mit Handlungsempfehlungen für Hersteller, Mitarbeiter der FDA und weitere Interessenvertreter veröffentlicht.    

    Geordneter Übergang zu regulärem Marktzugang

    Notfallgenehmigungen aus Dringlichkeitsgründen waren während der Corona-Pandemie ein gängiges Marktzugangsverfahren der FDA für viele medizinische Produkte. Dazu zählten zum Beispiel Antigentests oder Beatmungsgeräte. Voraussetzung war, dass kein adäqutes, bereits zugelassenes Alternativprodukt zur Verfügung stand.

    Nun will die FDA allen Beteiligten genügend Zeit einräumen, um ihnen nach dem Ende der Gültigkeit dieser Genehmigungen einen geordneten und transparenten Übergang zum Normalbetrieb zu gewährleisten. Sie berücksichtigt dabei besondere Umstände während der Pandemie, die zu besonderen Vorgehensweisen führten. Zum Beispiel hatte sie in bestimmten Fällen die Herstellung von Produkten durch nicht dafür typische Hersteller genehmigt, um Versorgungsprobleme zu lösen. Auch erließ sie in einigen Fällen besondere Regelungen für die Verteilung und Verwendung von Investitionsgütern oder wieder verwendbaren Geräten im Rahmen der beschleunigten Zulassungsverfahren. Dazu zählten zum Beispiel Beatmungsgeräte oder extrakorporale Systeme zur Sauerstoffanreicherung.

    Leitfaden soll weiterhin Versorgungssicherheit gewährleisten

    Die FDA hat nun einen Plan für den Übergang zum normalen Marktzugangsverfahren für medizinische Produkte in der Post-Corona-Zeit entwickelt. Damit will sie gleichzeitig Unterbrechungen der Versorgungsketten vermeiden und die geltenden Anforderungen des Federal Food Drug and Cosmetic Act (FD&C Act) nach Ablauf der Gültigkeit besonderer Genehmigungen sicherstellen. In ihrem Leitfaden stellt die FDA den Plan vor. Sie gibt Herstellern und ihren Mitarbeitern zum Beispiel Hinweise dazu, wie sie im Falle eines geplanten Weitervertriebs eines medizinischen Produktes oder im umgekehrten Falle verfahren sollten. Anhand mehrerer Produktbeispiele stellt der Leitfaden jeweils die Verfahrensabläufe dar. 

    FD&C Act regelt Vorgehen bei Auslauf von Sondergenehmigungen

    Der FD&C Act gibt vor, dass sich die FDA, wenn eine "Emergency Use Authorization" für ein nicht regulär zugelassenes Produkt außer Kraft tritt, mit dem Hersteller über den angemessenen Umgang mit dem Produkt beraten muss. Sie vertritt die Auffassung, dass sie diese Vorgabe bereits durch die Veröffentlichung des Leitfadens mit den vorgeschlagenen Übergangsregelungen erfüllt hat. Bei Detailfragen, die im Leitfaden nicht zur Sprache kommen, empfiehlt die Behörde betroffenen Herstellern, so bald wie möglich mit ihren Mitarbeitern Kontakt aufzunehmen.

    Soll eine Sondergenehmigung beendet werden, ist der Gesundheitsminister verpflichtet, dies im Voraus im Gesetzblatt Federal Register anzukündigen. Das Ministerium für Gesundheit beabsichtigt, jede Beendigung 180 Tage im Voraus im Gesetzblatt zu veröffentlichen. In der Zeit zwischen der Veröffentlichung des Vorab-Mitteilung im Gesetzblatt und dem Ablaufdatum der EUA sollen Hersteller weiter die dort vorgegebenen Zulassungsbedingungen für die Produkte einhalten. Die FDA wird Beendigungen von Sondergenehmigungen mit einer Erläuterung der Gründe ebenfalls umgehend im Federal Register bekanntzumachen. Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Notfallverwendung aller unter die EUA fallenden Produkte nicht mehr zulässig.

    Die FDA kann eine EUA zum Beispiel widerrufen, wenn die ursprünglichen Kriterien für die Erteilung nicht mehr erfüllt sind. Auch kann ein Widerruf zum Schutz der öffentlichen Gesundheit oder Sicherheit angemessen sein. Sie empfiehlt den Herstellern von Produkten, die unter Sondergenehmigungen zugelassen sind, sich nun wieder auf die regulären Marktzugangsverfahren einzustellen.  

    Reguläre Zugangsverfahren abhängig von Gefahrenklasse

    Der Marktzugang medizinischer Produkte ist in den USA im Regelfall abhängig von der Gefahrenklasse. Hersteller von Produkte mit niedrigem bis moderatem Sicherheitsrisiko (Klasse I und II) können meist eine Notifizierung (premarket notification) bei der FDA einreichen. Produkte mit hohem Sicherheitsrisiko (Klasse III - zum Beispiel mechanische Herzklappen) benötigen eine Marktzulassung (premarket approval). Dieses Verfahren dauert im Allgemeinen sechs Monate oder länger und ist kostenaufwendig. Unternehmen, die für ein Produkt eine Notifizierung oder Marktzulassung beantragen, müssen sich bei der FDA kostenpflichtig registrieren. Ausländische Hersteller müssen der FDA im Rahmen der Registrierung einen Agenten benennen. Außerdem unterliegen medizinische Produkte komplexen Kennzeichnungsvorschriften. 

    Von Susanne Scholl | Bonn

  • Update - USA Aussetzung der Zusatzzölle auf Produkte aus China

    Stand: 19.06.2023

    Die US-Handelsbeauftragte hat Ausnahmen von den Zusatzzöllen auf für den Kampf gegen Covid-19 benötigte chinesische Produkte erneut um sechs Monate verlängert. 

    In einer Mitteilung im Gesetzblatt vom 17. Mai 2023 teilte das Büro der Handelsbeauftragten Katherine Tai mit, dass sie die Ausnahmen für 77 im Kampf gegen die Corona-Pandemie benötigte  Produkte zur medizinischen Versorgung Zollaussetzung bis zum 30. September 2023 verlängert. 

    Wir hatten bereits Anfang Januar 2021 berichtet, dass zusätzliche Zölle für im Kampf gegen die Corona-Pandemie benötigte Produkte, Geräte und Schutzkleidung aus China zur medizinischen Versorgung von Corona-Patienten aus Sicht der damaligen US-Administration nicht mehr angemessen waren. Daher gab es bereits in der Vergangenheit immer wieder Verlängerungen von seit 2020 geltenden Ausnahmen auf diese Produkte. 

    Weitere Informationen:

    • Mitteilung der Handelsbeauftragten mit Liste der 77 Produkte 

    Von Susanne Scholl | Bonn

  • USA - FDA wägt Nutzen von Corona-Notfallzulassungen ab

    Stand: 01.09.2021

    Während der Corona-Pandemie ermöglicht die Food and Drug Administration für begrenzte Zeiträume Notfallzulassungen für Arzneimittel und Medizinprodukte. 

    Diese Notfallzulassungen (Emergency Use Authorizations) erteilt die FDA regelmäßig für den Marktzugang von Arzneimitteln und Medizinprodukten im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Gleichzeitig nimmt sie je nach Sachlage bereits erteilte Notfallzulassungen für den Einsatz bestimmter Produkte auch wieder zurück, wenn aus ihrer Sicht der Nutzen dieser Produkte im Vergleich zu deren bekannten und angenommenen Risiken nicht mehr überwiegt und somit die Voraussetzungen für eine Notfallzulassung nicht mehr gegeben sind. 

    Die FDA informiert Unternehmen und weitere Interessenvertreter regelmäßig über aktuelle Sondermaßnahmen für Medizinprodukte und Arzneimittel zur Vermeidung von Lieferengpässen und schnelleren Verfügbarkeit während der Corona-Pandemie. Aktuelle Übersichten über aktuell geltende Notfallzulassungen finden sie hier. Ebenso veröffentlicht die FDA regelmäßig Informationen zur Rücknahme bestimmter EUA

    GTAI-Themenspecial Coronavirus: Über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sowie damit verbundene rechtliche und zollrechtliche Fragestellungen berichten wir in unserem Themenspecial.

    Von Susanne Scholl

  • USA - FDA stellt neue Sondergenehmigungen für Medizinprodukte aus

    Stand: 15.07.2020

    Die Sondergenehmigungen sollen Lieferengpässe vermeiden helfen und eine schnellere Verfügbarkeit von im Kampf gegen Corona benötige Produkte gewährleisten.

    Am 14. Juli 2020 hat die FDA eine aktualisierte Übersicht der vom 11. April bis zum 15. Mai 2020 ausgestellten Sondergenehmigungen (Emergency Use Authorizations - EUA) für einen beschleunigten Marktzugang besonders dringend benötigter Medizinprodukte veröffentlicht.

    Die FDA hatte bereits Anfang Juni 2020 mitgeteilt, dass sie zur besseren Übersichtlichkeit den neuesten Stand aller geltenden Genehmigungen regelmäßig auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Zusätzlich sollen periodisch veröffentlichte Mitteilungen im US-Gesetzblatt dazu beitragen, Interessenvertreter auf den neuesten Stand zu bringen.

    Wie wir bereits berichteten, stellt die FDA zur Vermeidung von Lieferengpässen und schnelleren Verfügbarkeit im Kampf gegen die Corona-Pandemie derzeit Sondergenehmigungen (Emergency Use Authorizations - EUA) für Medizinprodukte und Schutzausrüstung aus. Für eine vereinfachte Einfuhrabfertigung dieser Produkte hatte die FDA in Zusammenarbeit mit der US-Zollbehörde Customs and Border Protection Ende März 2020 Instruktionen für die vereinfachte Einfuhrabfertigung von persönlicher Schutzausrüstung und medizinischen Produkten veröffentlicht.

    Weitere Informationen der FDA zu den Sondergenehmigungen finden Sie hier

    GTAI-Themenspecial Coronavirus: Über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sowie damit verbundene rechtliche und zollrechtliche Fragestellungen berichten wir in unserem Themenspecial.


    Von Susanne Scholl

  • USA - FDA veröffentlicht Sondergenehmigungen für Medizinprodukte

    Stand: 12.06.2020

    Die Food and Drug Administration veröffentlicht regelmäßig aktuelle Übersichten geltender Marktzugangsgenehmigungen für Medizinprodukte im Kampf gegen Corona.

    Wie wir bereits berichteten, stellt die FDA zur Vermeidung von Lieferengpässen und schnelleren Verfügbarkeit im Kampf gegen die Corona-Pandemie Sondergenehmigungen (Emergency Use Authorizations - EUA) für Medizinprodukte und Schutzausrüstung aus. Die FDA hat nun mitgeteilt, dass sie zur besseren Übersichtlichkeit den neuesten Stand aller geltenden und widerrufenen Genehmigungen regelmäßig hier veröffentlicht. Weitere Informationen der FDA zu den Sondergenehmigungen finden Sie hier.

    GTAI-Themenspecial Coronavirus: Über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sowie damit verbundene rechtliche und zollrechtliche Fragestellungen berichten wir in unserem Themenspecial.

    Von Susanne Scholl

  • Update: USA - FDA sichert Lieferketten im Kampf gegen Covid-19

    Stand: 14. 05.2020

    Die FDA hat aktualisierte Instruktionen zu Erleichterungen für Importeure bei der Einfuhr von Schutzausrüstung und medizinischen Geräten veröffentlicht.

    Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat die Versorgung mit Schutzausrüstung und medizinischen Geräten für die FDA hohe Priorität. Daraus haben sich Verfahrenserleichterungen für den Marktzugang ergeben. Wie wir bereits berichteten, war die FDA beispielsweise bereits dazu übergegangen, Sondergenehmigungen (Emergency Use Authorizations - EUA) für die Verwendung von importierten Atemschutzmasken auszustellen, obwohl diese nicht durch das National Institute for Occupational Safety and Health (NIOSH) zugelassen waren.

    Zum Einfuhrverfahren von für die Bekämpfung von Covid-19 notwendigen Medizinprodukten hat die FDA nunmehr detaillierte Instruktionen und Handlungsempfehlungen veröffentlicht.

    Zu unterscheiden ist das Einfuhrverfahren für Produkte

    • die nicht als Medizinprodukt gelten und daher nicht von der FDA reguliert werden (zum Beispiel Gesichtsmasken, die nicht für medizinische Zwecke eingesetzt werden - für die Einfuhr dieser Produkte ist ausschließlich die Zollbehörde Customs and Border Protection zuständig) und
    • Medizinprodukten, für die die FDA bereits eine EUA ausgegeben hat (zum Beispiel medizinische Schutzmasken, Beatmungsgeräte und Corona-Testkits) sowie
    • Medizinprodukten, für die keine EUA, aber eine andere Marktzugangserleichterung nach Ermessen der FDA gilt (zum Beispiel Infusionspumpen).

    GTAI-Themenspecial Coronavirus: Über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sowie damit verbundene rechtliche und zollrechtliche Fragestellungen berichten wir in unserem Themenspecial.

    Von Susanne Scholl

  • USA - Abgeordnete für Aufschub bei Umsetzung des USMCA

    Stand: 17.04.2020

    Wegen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kfz-Industrie haben einige Kongressabgeordnete beim US-Handelsbeauftragten für mehr Zeit bei der Umsetzung plädiert.

    Am 10. April 2020 haben 31 Abgeordnete beider Kammern des Kongresses in einem Brief an den US-Handelsbeauftragte Robert Lighthizer für einen Aufschub bei der Umsetzung der neuen strengeren Ursprungsregeln des NAFTA-Nachfolgeabkommens USMCA für den Kfz-Sektor plädiert.

    Nach Aussage der Abgeordneten haben die Kfz-Hersteller in den letzten Monaten intensiv daran gearbeitet, ihre Herstellungsprozesse unter anderem durch die Einführung neuer Software- und Trainingssysteme auf die neuen Regeln umzustellen. Wegen der Corona-Pandemie sei es aber zu nachhaltigen Störungen in den Lieferketten der Hersteller gekommen, so dass sich eine Umsetzung der Ursprungsregeln, wie ursprünglich geplant im Sommer 2020, schwierig gestalten würde. Auch hätten viele Hersteller Niederlassungen schließen müssen oder ihre Produktion zum Teil auf die Herstellung von Schutzausrüstungen umgestellt. Ein Aufschub bei den Ursprungsregeln werde es den Herstellern ermöglichen, die Regeln erfolgreich umzusetzen und gleichzeitig Störungen in den Lieferketten und weitere Umstellungen wegen der Corona-Pandemie so weit wie möglich abzufangen.

    Die USA, Mexiko und Kanada hatten sich im USMCA für den Kfz-Sektor auf eine stufenweise Erhöhung des regionalen Wertschöpfungsanteils für Pkw auf bis zu 75 Prozent geeinigt. Weitere Informationen zum Stand der Umsetzung des USMCA finden sie hier.

    Von Susanne Scholl

  • USA - FDA sichert Lieferketten im Kampf gegen Covid-19

    Die Food and Drug Administration und die Zollbehörde arbeiten intensiv daran, Lieferketten dringend benötigter medizinischer Produkten zu stabilisieren und Importe zu erleichtern.

    Die Versorgung mit Ausrüstungen zum Schutz von Personen (personal protective equipment - PPE) hat für die FDA höchste Priorität. Im Fokus stehen unter anderem Atemschutzmasken, für die derzeit Lieferengpässe bestehen. Zuletzt ist die FDA zum Beispiel dazu übergegangen, Sondergenehmigungen (Emergency Use Authorizations - EUA) für die Verwendung von importierten Atemschutzmasken auszustellen, obwohl diese nicht durch das National Institute for Occupational Safety and Health (NIOSH) zugelassen waren.

    Auch arbeitet die FDA an Strategien zur Vermeidung von Lieferengpässen anderer medizinischer Ausrüstungsgegenständen wie Schutzkittel, Handschuhe und Mundschutzmasken.

    Für Importe dieser in der medizinischen Versorgung benötigten Produkte ist die Behörde offen. Sie hat in Zusammenarbeit mit der US-Zollbehörde Customs and Border Protection Instruktionen für die vereinfachte Einfuhrabfertigung von persönlicher Schutzausrüstung und medizinischen Produkten veröffentlicht. Besonders dringend benötigt werden derzeit Atemschutzmasken, Beatmungsgeräte, Zubehör für diese Geräte und diagnostische Tests, die mit der Sondergenehmigung EUA schnell und reibungslos ins Land gelangen sollen. Die FDA hat entschieden, dass der Nutzen des Einsatzes dieser Produkte im Gesundheitswesen die möglichen Risiken ausgleicht. Weitere Informationen zur Strategie der FDA im Kampf gegen die Corona-Pandemie finden Sie hier.

    GTAI-Themenspecial Coronavirus: Über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sowie damit verbundene rechtliche und zollrechtliche Fragestellungen berichten wir in unserem Themenspecial.


    Von Susanne Scholl

  • USA - Offen für Ausnahmen von Schutzzöllen auf Produkte aus China

    Stand: 27.03.2020

    Die US-Administration will die Notwendigkeit weiterer Ausnahmen von den Schutzzöllen aufgrund der jüngsten Entwicklung der Corona-Pandemie in den USA prüfen.

    Der US-Handelsbeauftragte Robert Lighthizer hat am 25. März 2020 auf Anweisung des Präsidenten ein Verfahren für weitere mögliche Ausnahmen von den Zusatzzöllen auf medizinische Produkte aus China eröffnet. Damit will er die medizinische Versorgung der Bevölkerung im Kampf gegen die Corona-Pandemie sicherstellen.

    Das Verfahren beginnt mit einer förmlichen Anfrage (request for comments) an interessierte Parteien. Importeure, weitere an den Lieferketten beteiligte Unternehmen und US-Behörden können sich bis zum 25. Juni 2020 zur Notwendigkeit weiterer Ausnahmen von den Zusatzzöllen auf Produkte für die medizinische Versorgung mit Ursprung in China äußern.

    Interessierte Parteien sollen ihre Anmerkungen und Kommentare möglichst zügig auf elektronischem Wege über das eRulemaking Portal an den Handelsbeauftragten übermitteln. Die betreffenden Produkte sollten so genau wie möglich beschrieben werden. Kommentare sollten daher die US-Unterposition des US-Zolltarifs und eine Beschreibung des Einsatzzwecks im Kampf gegen die Corona-Pandemie beinhalten. Details zum Verfahren finden Sie hier.

    Der Handelsbeauftragte hatte wegen Covid-19 bereits in der Vergangenheit medizinische Verbrauchsgüter aus China von den zusätzlichen Zöllen ausgenommen. Eine Übersicht betroffener Güter finden Sie hier.

    GTAI-Themenspecial Coronavirus: Über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sowie damit verbundene rechtliche und zollrechtliche Fragestellungen berichten wir in unserem Themenspecial.

    Von Susanne Scholl

  • Corona: USA befreit Sanitätsartikel aus China von Zusatzzöllen

    Stand: 23.03.2020

    Die US-Administration reagiert auf Lieferengpässe im medizinischen Bereich.

    Der US - Handelsbeauftragte hat am 17. März 2020 Ausnahmen von den zusätzlichen Zöllen für 19 medizinische Verbrauchsgüter und Sanitätsartikel mit Ursprung in China angekündigt. Dazu zählen zum Beispiel Einweg-Atemmasken aus Stoff und Wegwerf-Schutzhüllen für Schuhe. Der Handelsbeauftragte reagiert mit der Ausnahmeregelung auf insgesamt 39 Anträge betroffener Importeure.  Die Mitteilung des Handelsbeauftragten mit der Liste der von der Ausnahmeregelung betroffenen Produkte finden Sie hier

    Die Zollbefreiung gilt rückwirkend ab dem 1. September 2019, dem Zeitpunkt, zu dem die Zusatzzölle in Kraft getreten waren, bis zum 1. September 2020. Der Zusatzzoll auf die betroffenen Sanitätsartikel war im Zusammenhang mit dem Phase-I-Abkommen mit China bereits Ende Januar 2020 gesenkt worden. Er betrug zuletzt 7,5 Prozent. Die Ausnahmen gelten für jedes Produkt, auf das die Warenbeschreibung in der Liste zutrifft. Dies gilt unabhängig davon, ob der Importeur ein Ersuchen auf Befreiung eingereicht hat oder nicht. Die Zollbehörde Customs and Border Protection ist angewiesen, Umsetzungsleitlinien zur Einfuhrabfertigung betroffener Warensendungen zu veröffentlichen.

    Der Handelsbeauftragte gewährt Ausnahmen von den Zusatzzöllen auf Produkte mit Ursprung in China im Rahmen eines Ausnahmeprozesses in regelmäßigen Abständen auf Ersuchen betroffener Importeure. 

    Wir halten Sie auch über Rechtsinformationen und Länderinformationen auf dem Laufenden.

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