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Branchen | Vereinigtes Königreich | Chemische Industrie

Rahmenbedingungen

Der Brexit erschwert den Marktzugang für deutsche Chemieunternehmen. Das Freihandelskommen kann die Hürden nur abmildern.

Von Stefanie Eich | Bonn

Seit 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich kein Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) mehr. Es gehört somit auch nicht mehr zur Zollunion und dem Binnenmarkt. Seitdem sind daher Zollförmlichkeiten im Warenverkehr zwischen der EU und Großbritannien zu beachten. Für Nordirland gelten Sonderregelungen: Der Warenverkehr mit Nordirland gilt weiterhin als innergemeinschaftlicher Lieferung. 

Der britische Zolltarif UK Global Tariff enthält die Zölle, die bei der Einfuhr nach Großbritannien erhoben werden. Zahlreiche Produkte der chemischen Industrie dürfen zollfrei eingeführt werden. Für Waren, die nicht zollfrei importiert werden können, besteht die Möglichkeit, die Vorteile des Handels- und Kooperationsabkommens (TCA) zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu nutzen. Das TCA gewährt Zollfreiheit für alle Waren mit EU-Ursprung. 

Zollformalitäten im Warenverkehr kann das Abkommen jedoch ebenso wenig verhindern wie nichttarifäre Handelshemmnisse. So gilt in Großbritannien seit 1. Januar 2021 ein eigenes UK REACH Regime.

Die Regulierungsbehörde Health and Safety Executive (HSE) informiert ausführlich über das neue UK REACH. Zudem stellt die Behörde Informationen zu Arbeitsschutzanforderungen in der Chemieindustrie zur Verfügung und kontrolliert deren Einhaltung. Weitere Regulierungen werden auf der Website des HSE gebündelt. Für Umweltgenehmigungen ist die Environment Agency beziehungsweise in Schottland die Scottish Environment Protection Agency (SEPA) zuständig.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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