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Wirtschaftsumfeld | Kolumbien | Investitionsförderung

Fördermaßnahmen

Ausländische Unternehmen genießen keine besonderen Vorteile. Freizonen bieten günstige Bedingungen für Ansiedlungen. Je nach Sektor gelten aber bestimmte Einschränkungen. 

Von Janosch Siepen | Bogotá

Ausländische Direktinvestitionen werden gleich behandelt wie inländische

Das Gesetz 9 von 1991 und das Dekret 1068 von 2015 (angepasst durch das Dekret 119 von 2017) bieten die rechtliche Grundlage für ausländische Direktinvestitionen in Kolumbien. Weitere wichtige Rechtstexte sind die Externe Resolution 8 aus dem Jahr 2000 und das Schreiben DCIN-83 der kolumbianischen Zentralbank. Darin definiert der Gesetzgeber ausländische Kapitalinvestitionen und legt den Grundsatz fest, dass ausländische Direktinvestitionen gleich behandelt werden wie inländische, kolumbianische Investitionen (Diskriminierungsverbot). Zudem schreibt das Gesetz vor, dass Kapital und Gewinne kolumbianischer Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen frei und steuerfrei ins Ausland transferiert werden können, sofern die Investition ordnungsgemäß bei der Zentralbank registriert ist.

Ausländische Investoren können in allen Sektoren investieren, mit Ausnahme von Bereichen, die die nationale Sicherheit oder Verteidigung betreffen, sowie der Behandlung giftiger und radioaktiver Abfälle. Weitere Beschränkungen gelten bei Medien, Buchhaltung und Wirtschaftsprüfung, Banken, Fischerei, privater Sicherheit, Transport und Telekommunikation. Einige Sonderregelungen wie bestimmte Genehmigungen betreffen die Bereiche Finanzen und Versicherungen, Bergbau, Öl und Gas sowie Portfolioinvestitionen.

Freizonen bieten Vorteile

Ausländische Unternehmen kommen nicht in den Genuss spezieller Vergünstigungen zur Investitionsförderung. Zum Anwerben von Investitionen im Land dienen vor allem die Freihandelszonen (Zonas Francas). Diese stehen auch Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen offen. Innerhalb dieser Zonen beträgt die Einkommensteuer für berechtigte Unternehmen 20 Prozent (außerhalb: 35 Prozent), bestimmte Güter sind von der Mehrwertsteuer befreit, Zollverpflichtungen sind ausgesetzt und es gelten Vorteile aus Freihandelsabkommen. Freizonen können aus mehreren Unternehmen (Zonas Francas Permanentes, ZFP) oder aus nur einem Unternehmen bestehen (Zonas Francas Permanentes Especiales, ZFPE).

Steuervorteile für bestimmte Sektoren

Steuervergünstigungen für neu gegründete kleine Gesellschaften wurden durch das Gesetz 1819 von 2016 abgeschafft. Jedoch gelten weiterhin Vorteile für bestimmte Sektoren. Dazu zählen Wassertransport, Start-ups im Kreativbereich ("orange economy"), Landwirtschaft und erneuerbare Energien. Unternehmen, die ihren Sitz in Sonderwirtschaftszonen (ZESE) haben, zahlen auf ihre Gewinne geringere Steuern. 

Zu Investitions- und Steuerrecht informieren wir Sie aktuell in der Reihe Recht kompakt Kolumbien sowie unter www.gtai.de/recht. Informationen zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen finden Sie unter www.gtai.de/zoll.


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