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Tschechien | Coronavirus | Lockerung der Maßnahmen
Nach einem Monat weitreichender Geschäftsverbote hat Tschechiens Regierung einen Zeitplan für die Wiedereröffnung des Handels- und Dienstleistungssektors veröffentlicht.
21.04.2020
Von Miriam Neubert | Prag
Um der Ausbreitung des Virus Sars-CoV2 entgegenzuwirken, hatte die tschechische Regierung Mitte März 2020 für alle nicht der Grundversorgung dienenden Einzelhändler und Dienstleister ein Betriebsverbot ausgesprochen. Die ersehnte Entspannung soll nun in fünf Phasen kommen. Das Harmonogramm sieht schrittweise Lockerungen bis zum Sommer 2020 vor, wobei strikte Hygiene- und Schutzauflagen einzuhalten sind. Bedingungen für die Öffnung listet das Gesundheitsministerium auf. Von einer Öffnung der Grenzen ist noch nicht die Rede.
Das Szenario ist vom Gesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Industrie und Handel und Spezialisten für Epidemiologie vorbereitet worden. Es setzt am 20. April ein und reicht in fünf Schritten bis zum 8. Juni 2020. Entscheidend dabei ist, dass kein Rückfall beim Infektionsgeschehen eintritt. Jeder einzelne Öffnungsschritt wird nur erlaubt, wenn es zuvor nicht zu einer Verschlechterung der epidemiologischen Situation gekommen ist. Das Infektionsgeschehen wird einerseits durch ein intensiveres und weitreichendes Testen der Bevölkerung festgehalten, um Einblicke in die Verbreitung des Coronavirus zu erhalten. Beginn ist der 22. April, mit zunächst 28.000 Labortests. Zugleich startet in ganz Tschechien ein System der Intelligenten Quarantäne (Chytrá karanténa). In diesem arbeiten die Regionen, ihre Hygieneämter, alle Rettungsdienstleister, Testlabore sowie mobile Testeinheiten der Armee und der Feuerwehr mit dem Zentralen Lenkungsteam Covid-19 in einem digitalen Erhebungssystem zusammen. Dieser Informationsaustausch soll die gegen die Epidemie gerichteten Maßnahmen effizienter machen und eine schnelle und adäquate Risikoabschätzung erlauben.
Harmonogramm zur Wiederaufnahme unternehmerischer und anderer Tätigkeiten
20. April | 27. April | 11. Mai | 25. Mai | 8. Juni |
Handwerksbetriebe | Betriebsstätten bis 200 Quadratmeter Fläche, sofern sie nicht in Einkaufzentren mit mehr als 5.000 Quadratmetern liegen *) | Betriebsstätten bis 1.000 Quadratmeter Fläche, sofern sie nicht in Einkaufszentren mit mehr als 5.000 Quadratmetern liegen *) | Restaurants, Bars, Imbisse, Cafes, Vinotheken, Brauereien, aber nur im Rahmen des Fensterverkaufs oder der Verköstigung im Außenbereich (Sommergarten) | Alle Geschäfte in Einkaufszentren |
Bauernmärkte | Fahrschulen | Friseursalons und Salons für Pediküre, Maniküre, Kosmetik, Massage-, Physiotherapie-, Rehabilitationsdienste, Sonnenstudios | Betriebsstätten über 1.000 Quadratmeter, die nicht in Einkaufszentren sind | |
Autosalons und Gebrauchtwarenhändler | Sport- und Fitnesszentren ohne Nutzung des Umfelds (Duschen, Umkleidekabinen) | Museen, Galerien, Ausstellungen | Restaurants, Bars, Imbisse, Cafes, Vinotheken, Brauereien - auch im Innenbetrieb | |
Training für Sportprofis im Außenbereich in kleinen Gruppen und ohne Zuschauer | Zoologische Gärten (Außenbereich) | Taxidienste, die bislang nicht fahren durften | ||
Hochzeiten bis zu zehn Personen | Tattoo- und Piercingsalons | |||
Theater, Schlösser, Burgen und andere kulturelle Aktivitäten unter genau definierten Bedingungen | ||||
Versammlungen mit gestaffelter Teilnehmerzahl | ||||
Kultur-, Gesellschafts- und Sportveranstaltungen bis 50 Teilnehmer | ||||
weitere Aktivitäten im Tourismus | ||||
Zoologische Gärten (einschließlich Innenbereiche) |
*) betrifft nicht die Gewerbe, die erst in späteren Etappen geöffnet werden dürfen
Quelle: Regierung der Tschechischen Republik
Mit dem Bildungsministerium wurde für den Schulsektor ein ähnlicher Zeitplan in fünf Phasen erstellt. Als erstes sind seit dem 20. April 2020 in den Hochschulen für obere Jahrgänge individuelle Gespräche und Prüfungen erlaubt, sofern nicht mehr als fünf Personen an einem Ort zusammenkommen. Ab dem 25. Mai wird eingeschränkt die erste Stufe der Grundschule einbezogen. Frühestens zum 1. Juni sollen Abitur- und Abschlussprüfungen in Konservatorien, Gymnasien und Berufsschulen möglich sein.