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Zollbericht Uganda Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrverbote, Genehmigungen und Lizenzen

Zu beachten sind Einfuhrverbote und -beschränkungen. Besondere Bestimmungen gelten für pharmazeutische und landwirtschaftliche Produkte.

Von Andrea Mack

Einfuhrverbote

Laut Zollgesetz der EAC (Second Schedule - Prohibited and Restricted Imports Generally, Part A - Prohibited goods) gilt in den Mitgliedstaaten ein Einfuhrverbot beispielsweise für folgende Waren:

  • Fälschungen aller Art, Falschgeld
  • pornografisches Material
  • mit weißem Phosphor hergestellte Streichhölzer
  • Fischernetze
  • gesundheitsschädliche Erzeugnisse wie bestimmte destillierte Alkoholika, quecksilberhaltige Seifen und Kosmetik mit Hydrochinon
  • international regulierte Narkotika
  • Gefahrmüll gemäß der Basler Konvention
  • gebrauchte Reifen für leichte Nutzfahrzeuge und Pkw
  • bestimmte Agrar- und Industriechemikalien
  • verschiedene Eisen- und Stahlerzeugnisse
  • bestimmte Arten von Waffen und militärischer Ausrüstung
  • Kunststoffartikel zum Befördern oder Verpacken von Waren mit einer Größe von weniger als 30 Mikrometer
  • Altkleidung.

Daneben bestehen nationale Importverbote. Mit dem Finanzgesetz 2009 beschloss Uganda, die Herstellung, Einfuhr, Nutzung und den Verkauf von Tragetaschen aus Polyethylen zu verbieten. Auch gebrauchte Computer, Fernsehgeräte, Kühl- und Gefrierschränke wurden mit einem Importverbot belegt. Für Gebrauchtfahrzeuge gilt eine Altersgrenze von 15 Jahren.

Einfuhrgenehmigungen und Lizenzen

Waren, die gemäß dem Zollgesetz der EAC (Second Schedule, Part B - Restricted goods) Einfuhrbeschränkungen unterliegen, erfordern eine Einfuhrgenehmigung der jeweils zuständigen nationalen Behörde. Hierzu zählen unter anderem: 

  • Postfrankiermaschinen
  • vom Washingtoner Artenschutzabkommen CITES erfasste gefährdete Tiere, Pflanzen und deren Produkte sowie Fallen für Wildtiere
  • unbearbeitete Edelmetalle und Edelsteine
  • Waffen und Munition, Panzer sowie Teile davon
  • verbrauchte (bestrahlte) Brennstoffelemente (Stäbe, Kartuschen) von Kernreaktoren
  • ozonschädigende Substanzen
  • gentechnisch veränderte Produkte
  • nicht heimische Fischarten oder deren Laich
  • international regulierte psychotrope Stoffe
  • gebrauchte Reifen
  • historische Artefakte
  • Sprengstoffe und pyrotechnische Artikel.

Die ugandische Arzneimittelbehörde NDA (National Drugs Authority) reguliert die Einfuhr von (auch pflanzlichen) Human- und Tierarzneimitteln, Vorprodukten für die Herstellung von Medikamenten und Medizinprodukten. Es dürfen nur Pharmazeutika und Medizinprodukte eingeführt werden, die bei der NDA registriert sind und eine Importlizenz erhalten haben. Jede Sendung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen bedarf zusätzlich einer Einfuhrgenehmigung. Arzneimittelsendungen werden bei Ankunft an der Eingangszollstelle kontrolliert. Für die Prüfung sind den Inspektoren der NDA notwendige Unterlagen wie ein Analysenzertifikat für jede einzelne Charge und ein „Verification Certificate“ vorzulegen. Je nach Produkt können weitere Dokumente, etwa eine Bescheinigung über die gute Herstellungspraxis und/oder eine Freiverkäuflichkeitsbescheinigung verlangt werden.

Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Anforderungen

Für lebende Tiere, Pflanzen, tierische und pflanzliche Produkte sowie Agrochemikalien ist das Ministerium für Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei MAAIF (Ministry of Agriculture, Animal Industry and Fisheries) zuständig.

Für Einfuhren von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen muss mindestens sieben Tage vorab eine Einfuhrgenehmigung beim MAAIF beantragt werden, wo eine Recherche zum Tierseuchenstatus des Herkunftslandes erfolgt. Jeder Sendung ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in englischer Sprache beizufügen, in dem bestätigt wird, dass die Tiere/Erzeugnisse den in der Einfuhrgenehmigung festgelegten Tiergesundheitsanforderungen genügen. Bei Ankunft führen Veterinärinspektoren eine allgemeine Untersuchung durch, bevor die Unterbringung in einer Quarantäneeinrichtung erfolgt. Erst nach Abschluss des Quarantäneverfahrens wird eine endgültige Freigabegenehmigung erteilt.

Einführer von Milch und Milchprodukten müssen sich bei der Dairy Development Authority (DDA) registrieren. Die Vorlage eines Analysenzertifikats ist für diese Registrierung obligatorisch.

Für Einfuhren von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen muss ebenfalls eine Einfuhrgenehmigung des MAAIF eingeholt werden. Jeder Sendung ist ein im Exportland erstelltes amtliches Pflanzengesundheitszeugnis beizufügen, zuständige Stelle in Deutschland ist das Julius Kühn-Institut. Das Zeugnis dient als Nachweis dafür, dass die Sendung geprüft wurde und den pflanzenschutzrechtlichen Anforderungen in Uganda entspricht. Die Einfuhr ist nur über bestimmte Eingangszollstellen gestattet, darunter Kampala, Port Bell und Entebbe.

Waren, die einer pflanzenschutzrechtlichen Kontrolle unterliegen, werden bei Ankunft inspiziert. Je nach Art der Ware, ihrem Ursprung und ihrer Herkunft sowie dem damit verbundenen Risiko für die lokale Umwelt können die Kontrollen von Dokumentenprüfungen über physische Untersuchungen bis hin zu Probenahmen und Analyseverfahren reichen.

Agrarchemikalien wie Düngemittel und Pflanzenschutzmittel müssen beim Agricultural Chemicals Board des MAAIF registriert werden, um eine Zulassung für den ugandischen Markt zu erhalten. Für jede Sendung ist zusätzlich eine Einfuhrgenehmigung vorgeschrieben.

Uganda ist Vertragsstaat des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES, das den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen sowie deren Produkten regelt. Die Ein- und Ausfuhr von Waren, die in den Geltungsbereich dieses Abkommens fallen, erfordert eine vorherige Genehmigung, die beim Department of Wildlife Conservation des Ministeriums für Tourismus, Wildtiere und Altertümer zu beantragen ist.  

Das Uganda Trade Portal, eine digitale Plattform zur Erleichterung des Handels, hält umfangreiche Informationen zu den ugandischen Zoll- und Einfuhrbestimmungen bereit. Das Portal bietet Zugang zu Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die Abfertigungsformalitäten verschiedener Warengruppen.

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