Einfuhrbestimmungen

Zoll und Einfuhr kompakt - Katar

Zoll und Einfuhr kompakt - Katar gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

  • Katar ist Mitglied des Golfkooperationsrates (GCC) und der panarabischen Freihandelszone. Außerdem unterhält der GCC Freihandelsabkommen mit EFTA und Singapur.

    Internationale Handelsabkommen

    Katar ist zusammen mit Bahrain, den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), Kuwait, Saudi-Arabien und Oman Mitglied des Golfkooperationsrates (Gulf Cooperation Council - GCC). Seit 2003 besteht eine Zollunion mit einem gemeinsamen Zollgesetz und einem gemeinsamen Zolltarif. Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen.

    Für die meisten Waren beträgt der Außenzollsatz fünf Prozent. Der Warenhandel innerhalb des GCC ist zollfrei. Einfuhrverbote, Beschränkungen und produktspezifische Regeln sind noch nicht vollständig vereinheitlicht, so dass hier abweichende nationale Regelungen möglich sind. Alle GCC-Staaten sind Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO).

    Die Finanzminister des Golfkooperationsrates haben im Mai 2016 eine einheitliche Umsatzsteuer in Höhe von fünf Prozent beschlossen. Bis Dezember 2022 setzten lediglich Saudi-Arabien, die VAE, Bahrain und Oman den Beschluss um. Saudi-Arabien hat den Steuersatz inzwischen auf 15 Prozent erhöht, Bahrain auf 10 Prozent. Eine Verbrauchsteuer auf als gesundheitsschädlich benannte Produkte wie Zigaretten, Energy Drinks und gesüßte Getränke wurde ebenfalls beschlossen und teilweise umgesetzt.

    Pan-Arab Free Trade Area (PAFTA)

    Die 17 Mitgliedsstaaten der Arabischen Liga unterzeichneten 1997 einen Vertrag über die Arabische Freihandelszone (Greater Arab Free Trade Area - GAFTA), auch als Great Arab Free Trade Area oder Pan-Arab Free Trade Area (PAFTA) bekannt. Der Vertrag ist im Januar 1998 in Kraft getreten. Zu den Mitgliedstaaten der GAFTA gehören neben den GCC-Staaten Tunesien, Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Jemen, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, die Palästinensischen Gebiete, Sudan und Syrien. Die Vertragsparteien gewähren sich offiziell Zollfreiheit bei der Einfuhr ihrer industriellen und landwirtschaftlichen Ursprungswaren mit einem inländischen Fertigungsanteil von mindestens 40 Prozent. Außerdem müssen die Waren direkt in das Zielland befördert werden, um von Zollpräferenzen zu profitieren.

    Freihandelsabkommen des Golfkooperationsrates

    Der Golfkooperationsrat hat bislang zwei Freihandelsabkommen abgeschlossen, eines mit den EFTA-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen und eines mit Singapur. Mit Südkorea hat sich die Staatengruppe nach fünf Verhandlungsrunden auf ein Abkommen geeinigt. Das Abkommen ist jedoch noch nicht in Kraft getreten. Im Februar 2024 wurde die sechste Verhandlungsrunde mit dem Vereinigten Königreich abgeschlossen. Eine stärkere Öffnung für den internationalen Handel soll zum Wachstum und zur Diversifikation der Wirtschaft in den GCC-Staaten beitragen.

    Das Abkommen mit den EFTA-Staaten einschließlich der bilateralen Landwirtschaftsabkommen ist zum 1. Juli 2014 für die EFTA-Staaten und am 1. Juli 2015 in den GCC-Staaten in Kraft getreten. Für Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft (Zolltarif-Kapitel 25 bis 97) mit Ursprung in den GCC-Staaten fallen die Zölle in den EFTA-Staaten weg. Auch die GCC-Staaten gewähren für die Mehrzahl der gewerblichen Erzeugnisse aus den EFTA-Staaten zollfreien Zugang. Bei der Ausfuhr aus den EFTA-Staaten in den GCC ist die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 als Ursprungsnachweis zu nutzen. Einzelheiten zum Zollabbauregime für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte, Fisch und sonstige Meereserzeugnisse sowie bei Basisagrarprodukten enthalten die Anhänge I und III zum Abkommen sowie die entsprechenden Anhänge der Landwirtschaftsabkommen. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der EFTA zu finden.

    Das Freihandelsabkommen mit Singapur ist am 1. September 2013 in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten des Abkommens gewährt Singapur allen GCC-Ursprungswaren mit sofortiger Wirkung Zollfreiheit. Im Gegenzug sind circa 95 Prozent der Tariflinien des GCC-Einfuhrzolltarifs für Waren mit Ursprung in Singapur zollfrei, für weitere 2,7 Prozent gilt seit 2018 Zollfreiheit. Die Ursprungsregeln des Abkommens sehen grundsätzlich einen inländischen Fertigungsanteil von mindestens 35 Prozent vor.

    Wirtschaftliche Beziehungen zur Europäischen Union

    Zwischen der Europäischen Union (EU) und den GCC-Staaten besteht kein Freihandelsabkommen. Katar hat als Mitglied des Golfkooperationsrates am 25. Februar 1989 ein Kooperationsabkommen mit der EU geschlossen. Im Fokus stehen die wirtschaftliche Entwicklung und Diversifizierung der GCC-Länder. Die Zusammenarbeit tangiert auch die Bereiche wirtschaftliche und technische Kooperation, Energie, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Landwirtschaft, Fischerei, Investitionen, Wissenschaft, Technik und Umweltschutz. Zum 1. Januar 2014 fielen die GCC-Staaten aus dem Fördersystem für Entwicklungsländer (Allgemeines Präferenzsystem, APS) der EU. Folglich entfallen die freiwilligen Zollvergünstigungen für GCC-Ursprungswaren bei der Einfuhr in die EU. Stattdessen werden Regelzollsätze angewandt.

    Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

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  • Die Handelsrechnung und das Ursprungszeugnis für den Export nach Katar müssen von einer Industrie- und Handelskammer bescheinigt werden. 

    Zollverfahren

    Die gesetzliche Grundlage für Zollbestimmungen in Katar bilden in erster Linie das Zollgesetz Nr. 40 aus 2002, das gemeinsame Zollgesetz des GCC und die gemeinsamen Durchführungsbestimmungen. Demnach können eingeführte Waren unter Anwendung verschiedener Zollverfahren abgefertigt werden. Möglich sind die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, vorübergehende Verwendung, Zollgutlagerung, Transit, Re-Export, Veredelung sowie das Freizonenverfahren.

    Die gewerbliche Wareneinfuhr ist lokalen Agenten vorbehalten. Sie müssen Staatsbürger Katars oder eines anderen GCC-Staates sein. Voraussetzung ist außerdem eine Registrierung als Agent und die Mitgliedschaft bei der katarischen Kammer für Handel und Industrie. Der Agent beziehungsweise Anmelder kann die Zollanmeldung im Single Window System Al Nadeeb elektronisch durchführen. Seit 2019 ermöglicht der Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorized Economic Operator, AEO) den teilnehmenden Unternehmen bestimmte Erleichterungen und Privilegien.

    Messewaren können vorübergehend mit dem Carnet ATA eingeführt werden.

    Warenbegleitpapiere

    Der Zollanmeldung sind in der Regel folgende Dokumente beizufügen:

    • Handelsrechnung
    • Nicht-präferenzielles Ursprungszeugnis
    • Packliste
    • Frachtdokumente (Frachtbrief, Luftfrachtbrief)
    • Lieferschein
    • Kopie des Handelsregisterauszugs des Importeurs
    • Zollnummer des Deklaranten.

    Der Exporteur muss in einer Erklärung auf der Handelsrechnung und dem Ursprungszeugnis den Hersteller und das Ursprungsland angeben. Das Ursprungszeugnis sowie die Handelsrechnung müssen außerdem von der Industrie- und Handelskammer bescheinigt und danach von der Botschaft Katars (attestation of commercial documents) "legalisiert" werden. Weitere Informationen zur Bescheinigung der Dokumente sind bei der Arabisch-Deutschen Industrie-und Handelskammer (GHORFA) zu finden.

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  • Die meisten Waren werden mit fünf Prozent verzollt.

    Laut Zolltarif fällt bei der Einfuhr der meisten Waren ein Zoll in Höhe von fünf Prozent an. Für mehr als 800 Waren (Liste) gelten tarifliche Zollbefreiungen. Die Zollverwaltung erhebt außerdem verschiedene Gebühren für ihre Dienstleistungen und die Lagerung von Waren. Die Zollabgaben können in einem Zollrechner von Qatar Customs recherchiert werden.

    Eine Umsatzsteuer hat Katar noch nicht eingeführt. Weitere Informationen zu Steuern sind auf der Webseite der Steuerbehörde "General Tax Authority" zu finden.

    Verbrauchsteuern fallen seit Januar 2019 in Höhe von 100 Prozent für Tabakwaren, Energy Drinks und "besondere Waren" an. Zu den "besonderen Waren" gehören Produkte wie Schweinefleisch oder Alkohol, die nur mit einer Lizenz eingeführt werden dürfen. Sprudelgetränke mit zugesetztem Zucker werden mit 50 Prozent Verbrauchsteuer belastet.

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  • Je nach Warenart sind verschiedene Voraussetzungen für die Wareneinfuhr und den Marktzugang zu erfüllen.

    Einfuhrverbote

    Ein Einfuhrverbot gilt unter anderem für folgende Waren: gefährliche Abfälle, gebrauchte und runderneuerte Luftreifen, lebende Schweine, Betäubungsmittel, Glücksspielgeräte, radioaktiv verunreinigte Waren, Nahrungsmittel mit Zusatz von Tierblut, Elfenbein und Waren mit Ursprung in Israel. Einfuhrbeschränkungen bestehen für viele genehmigungs- oder zertifizierungspflichtige Waren wie Medizinprodukte, Lebensmittel oder Fahrzeuge.

    Standards und Konformität

    In Katar eingeführte Waren müssen entweder den Standards der katarischen oder der GCC-Organisation für Standards (GSO) entsprechen. Sind in beiden Organisationen keine Standards für bestimmte Produkte erlassen worden, so werden in der Regel internationale Standards akzeptiert. Dazu gehören zum Beispiel Standards der ISO (International Organization for Standardization), der Codex Alimentarius oder nationale Standards aus Deutschland, Frankreich oder dem Vereinigten Königreich.

    Einige Waren müssen eine Konformitätsbewertung durchlaufen. Die Standardisierungsorganisation Katars hat hierfür bestimmte Zertifizierungsunternehmen akkreditiert. Unter anderem unterliegen folgende Produkte dem Konformitätsbewertungsprogramm:

    • Elektrische Haushaltsgeräte: Toaster, Mikrowellen, Bügeleisen, Haartrockner
    • Kinderspielzeug
    • Folgende Fahrzeugersatzteile: Sicherheitsgurte, Felgen und Bremsbeläge
    • Baumaterial
    • Geschirr aus Melamin
    • Materialien, die Bitumen enthalten, das im Straßenbau benutzt wird
    • Bestimmte Pflegemittel wie Shampoo und Henna
    • Energiesparende Lampen und Klimageräte.

    Nach erfolgreicher Prüfung stellt das Zertifizierungsunternehmen ein Konformitätszertifikat aus. Das Zertifikat ist für die Zollabfertigung und somit für den Marktzugang notwendig.

    Medizinische und pharmazeutische Produkte

    Das Ministerium für öffentliche Gesundheit ist für medizinische und pharmazeutische Erzeugnisse zuständig. Die Einfuhr medizintechnischer Geräte und anderer Medizinprodukte ist an einige Voraussetzungen geknüpft. Der Versand muss grundsätzlich direkt aus dem Ursprungsland erfolgen. Möglich ist auch ein Versand durch einen vom Hersteller ermächtigten Vertreter aus einem anderen Land. In diesem Fall ist allerdings ein Nachweis über eine sichere Lieferkette notwendig. Der Importeur hat hingegen die Aufgabe, eine Lagerlizenz im Voraus zu beschaffen und die Freigabe der Waren beim Zoll zu beantragen.

    Pharmazeutische Produkte müssen in Katar registriert sein. Voraussetzung für die Registrierung der Produkte ist eine Registrierung des ausländischen Herstellers, des Importeurs und des Vertreibers beziehungsweise Agenten in Katar. Der Exporteur muss hierfür alle notwendigen Dokumente zur Verfügung stellen. Dazu gehören unter anderem ein von der Botschaft Katars legalisiertes Zertifikat über die Gute Herstellungspraxis (GMP) sowie eine legalisierte Herstellerlizenz. Für jede Einfuhr ist außerdem eine Einfuhrgenehmigung notwendig. Über die notwendigen Tests und Zertifikate sollte eine Absprache mit dem Importeur erfolgen.

    Nahrungsmittel

    Voraussetzung für die Einfuhr von Nahrungsmitteln ist zunächst eine Registrierung des importierenden Unternehmens beim Gesundheitsministerium Katars. Der Importeur muss die Warensendung außerdem vorab bei der "Port Health and Food Control Section" der Eingangszollstelle ankündigen. Für die Einfuhr von Obst und Gemüse ist ab dem 1. Dezember 2021 neben der Einfuhrgenehmigung auch eine Einfuhrlizenz notwendig. Die Lizenz ist vom Importeur beim zuständigen Ministerium, dem Ministry of Municipality zu beantragen.

    Je nach Art des Produkts muss der Exporteur verschiedene Gesundheits-, Veterinär- und Analysezertifikate oder Freiverkäuflichkeitsbescheinigungen aus dem Ursprungs- oder dem Exportland beilegen. Die Gesundheitszertifikate müssen vor dem Versand zunächst von einer Industrie- und Handelskammer und danach von der Botschaft Katars in Deutschland bescheinigt werden. Für Waren, die Inhaltsstoffe tierischen Ursprungs enthalten, ist auch ein Halal-Zertifikat notwendig. Laut Gesundheitsministerium (Stand: Februar 2024) sind drei deutsche Halal-Zertifizierungsunternehmen akkreditiert: Halal ControlHalal Quality Control und RACS.

    Bei der Einfuhr werden sowohl die Ware inklusive der Verpackung und Etikettierung als auch die dazu gehörigen Dokumente kontrolliert. Gegebenenfalls werden Proben entnommen. Abgewiesene Nahrungsmittelsendungen werden re-exportiert oder vernichtet. Alle wichtigen Informationen rund um den Import von Nahrungsmitteln sowie Musterzertifikate hat das katarische Gesundheitsministerium im „Food Importers Guide" und im "GCC Guide for control of imported foods" zusammengestellt. 

    Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

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  • Für den Vertreib von Waren in Katar sind bestimmte Vorschriften zur Kennzeichnung von Produkten zu beachten. 

    Welche Informationen auf dem Produkt oder der Verpackung anzugeben sind, hängt von der Art der Ware ab. Die Kennzeichnung wird in Standards geregelt.

    Nahrungsmittel müssen in Arabisch etikettiert sein und mindestens folgende Angaben enthalten:

    • Markenname
    • Zutaten
    • Zusatzstoffe
    • Nettogewicht
    • Ursprungsland
    • Name und Adresse des Herstellers
    • Herstellungs- und Mindesthaltbarkeitsdatum
    • Gegebenenfalls Nährwertangaben
    • Halal-Siegel für Fleisch und Fleischprodukte
    • Für Energy Drinks: Warnung über potentielle Gesundheitsrisiken in Arabisch und Englisch.

    Elektrische und elektronische Geräte müssen mit dem so genannten „G-Mark“ gekennzeichnet sein. Dieses Konformitätszeichen soll die Einhaltung der entsprechenden technischen Regulierung für elektrische Niederspannungsgeräte der GCC-Staaten nachweisen. Das Zeichen „G-Mark“ muss auf folgenden elektrischen Geräten angebracht werden:

    • Klimageräte
    • Waschmaschinen und Trockner
    • Heizgeräte für den Haushalt
    • Ventilatoren
    • Wassererhitzer
    • Bügeleisen
    • Haarstyling-Geräte, Hand-Haartrockner
    • Zerkleinerer und Mixer von Lebensmitteln, Entsafter
    • Mikrowellen-Geräte und andere Öfen
    • Stecker, Steckdosen, Adaptoren, Verlängerungskabel und Ladegeräte
    • Kühl- und Gefrierschränke, andere Geräte
    • Toaster.

    Für Arzneimittel, medizinische Produkte, Chemikalien und Tabakwaren sind ebenfalls besondere Etikettierungsvorgaben zu beachten.

    Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

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  • Kurzdarstellungen geben Ihnen einen ersten Eindruck zur Warenausfuhr aus der EU sowie zum Exportkontrollrecht. 

    Grundlegende Informationen zu Ausfuhrverfahren und Exportkontrolle finden Sie auf der Seite Zoll- und Rechtsfragen im Exportgeschäft.

    Ausführliche Informationen zum Ausfuhrverfahren aus der EU erteilt die deutsche Zollverwaltung, zum Exportkontrollrecht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.