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Zollbericht EAWU Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung

Registrierungspflichtige Waren

Für den Vertreib von Waren in Kirgisistan sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Neben Lizenzen gibt es auch einige Registrierungsanforderungen.

Von Karin Appel | Bonn

Sanitär-epidemiologische Kontrolle

Für die sanitär-epidemiologische Kontrolle ist das kirgisische Gesundheitsministerium und dort die Abteilung für Krankheitsprävention und staatliche hygienische und epidemiologische Überwachung zuständig. 

Die Waren, die einheitlichen sanitär-epidemiologischen und hygienischen Anforderungen im Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion unterliegen, werden in einem Register der Zollunion in drei Produktgruppen unterteilt:

I.   Waren, die einer Überwachung bzw. Kontrolle unterliegen

II.  Waren, die staatlich registriert werden müssen

III. Registrierungsfreie Waren.

Waren aus dem Abschnitt II unterliegen einer strengeren Kontrolle und können nur mit dem Nachweis einer staatlichen Hygieneregistrierung in das Zollgebiet eingeführt werden. Das sind unter anderem:

  • Desinfektionsmittel
  • Haushaltschemikalien
  • Hygieneartikel für Erwachsene
  • Kindernahrung. 

Die Bescheinigung über die staatliche Registrierung kann der Hersteller oder der kirgisische Importeur beim Gesundheitsministerium ausstellen lassen. Sie ist vor der ersten Einfuhr nach Kirgisistan zu beantragen und dem Zoll vorzulegen.

Veterinäre und phytosanitäre Kontrolle 

Die Einfuhr von lebenden Tieren, Fleisch, zubereitetem Futter und vielen Produkten tierischen Ursprungs unterliegt der veterinären Kontrolle durch den kirgisischen Aufsichtsbehörde für veterinärmedizinische und pflanzenschutzrechtliche
Sicherheit
.

Die Veterinärkontrolle wird bereits an der Grenze der Zollunion durchgeführt. Im Regelfall kann eine entsprechende Genehmigung vom Importeur durch eine formale elektronische Anfrage über das System „Mercury“ beantragt werden. Anschließend werden die betroffenen Produkte an der Grenze der Zollunion überprüft und mit einem Stempel in den Begleitpapieren bestätigt.

Neben der Einfuhrerlaubnis wird für Erzeugnisse, die der veterinären Kontrolle unterliegen, ein Tiergesundheitszeugnis benötigt. In Deutschland ist das jeweilige Veterinäramt der Stadt für die Ausstellung von Tiergesundheitszeugnissen zuständig.

Daneben muss ein ausländischer Herstellerbetrieb in ein entsprechendes Register eingetragen werden, um seine Waren, die einer veterinären Überwachung unterliegen, in die Zollunion einführen zu dürfen. Das Verzeichnis für deutsche Unternehmen wird von der Aufsichtsbehörde für veterinärmedizinische und pflanzenschutzrechtliche
Sicherheit
 geführt und regelmäßig aktualisiert.


Die Einfuhr von Saatgut, Getreide, Obst, Gemüse, Holz und Holzwaren, Schnittblumen und ähnlichen Erzeugnissen mit einem hohen phytosanitären Risiko unterliegt ebenfalls der Kontrolle.

Die betroffenen Waren müssen von einem Pflanzengesundheitszeugnis des Exportlandes begleitet werden, das nach dem Internationalen Pflanzenschutzübereinkommen ausgestellt wird. In Deutschland sind die Pflanzengesundheitsdienste für die Kontrolle der zu exportierenden Ware und Ausstellung des Zeugnisses zuständig. Die für ein Bundesland zuständige regionale Stelle findet man online.

Pflanzliche Produkte mit einem niedrigen phytosanitären Risiko, wie gerösteter Kaffee, Tee, Gewürze, dürfen ohne ein Pflanzengesundheitszeugnis des Exportlandes eingeführt werden. An der Grenze der Zollunion führen Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde für veterinärmedizinische und pflanzenschutzrechtliche
Sicherheit
 stichprobenweise Kontrollen durch, um die Waren auf mögliche Quarantäneschadorganismen zu prüfen und bei Bedarf entsprechende phytosanitäre Maßnahmen zu veranlassen.

Weitere Registrierungsvorschriften

Neben der sanitär-epidemiologischen und der veterinären Registrierung müssen auch Medizinprodukte und Arzneimittel staatlich registriert werden. Dafür zuständig ist das kirgisische Gesundheitsministerium, Abteilung für Arzneimittelversorgung und medizinische Ausrüstung. Der Umfang des vollständigen Registrierungsdossiers für Arzneimittelpräparate hängt von der Art der zu registrierenden Arzneimittel ab.

Die Registrierung kann nur von einem in Kirgisistan ansässigen Importeur beantragt werden. Ausländische Hersteller können sich von inländischen Importeuren vertreten lassen. 

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