Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens
Im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens erhebt GTAI von den Bewerber:innen personenbezogene Daten, um eine Auswahlentscheidung treffen zu können. Die personenbezogenen Daten betreffen die Person, den beruflichen Werdegang, die Ausbildung, fachliche und persönliche Qualifikationen sowie ggfs. Angaben zur Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung.
Die im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens übermittelten Unterlagen (z.B. Zeugnisse, Lebenslauf, Anschreiben) enthalten personenbezogene Daten. Diese Daten werden von GTAI zum Zwecke der Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses gemäß Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 26 Abs. 1 und 3 BDSG verarbeitet.
Innerhalb der GTAI erhalten nur die Mitarbeitenden Zugang zu den personenbezogenen Daten, die mit der Durchführung des Bewerbungsprozesses betraut sind. Die Interessenvertretungen (Betriebsrat, Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenvertretung) erhalten die Daten, damit sie ihre Aufgaben nach dem BetrVG, dem BGleiG oder dem SGB IX erfüllen können. Die personenbezogenen Daten werden weder an Stellen außerhalb der GTAI noch an ein Land außerhalb der Europäischen Union übermittelt.
Es werden keine Verfahren zur automatisierten Entscheidungsfindung genutzt. Führt das Bewerbungsverfahren zu einer Einstellung, werden die Unterlagen, sofern sie für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind, Teil der Personalakte. Übermittelte Daten, die für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses nicht erforderlich sind, werden sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht. Sofern kein Beschäftigungsverhältnis begründet wird, werden die übermittelten Daten sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht. Wird eine Bewerbung vor Abschluss des Bewerbungsverfahrens zurückgezogen, werden die Daten sofort gelöscht.