Türkei: Gesellschaftsrecht
Seit dem Jahr 2012 gilt in der Türkei ein grundlegend reformiertes Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr. 6102).
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Seit dem Jahr 2012 gilt in der Türkei ein grundlegend reformiertes Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr. 6102).
Das Investitionsrecht in der Türkei regelt das Gesetz Nr. 4875 über Direktinvestitionen.
Durch das Gesetz Nr. 805 (Sprachengesetz aus dem Jahr 1926) ist die türkische Sprache als Vertragssprache verpflichtend vorgeschrieben.
An Grundpfandrechten, sprich Pfandrechte zur Kreditsicherung an Grundstücken, kennt das türkische Recht die Sicherungsmittel der Hypothek und der Schiffshypothek.
Zwischen der Türkei und Deutschland existiert zwar ein Sozialversicherungsabkommen, Arbeitnehmer sind aber in Deutschland sozialversichert, soweit sie dort ihren Beruf ausüben.
Das Gesetz über öffentliche Aufträge (Nr. 4734) und das Gesetz betreffend Verträge zur Durchführung öffentlicher Aufträge (Nr. 4735) regeln die Vergabe öffentlicher Aufträge.
Das Vertriebsrecht ist in den Artikeln 102 ff. des türkischen Handelsgesetzbuchs (HGB) geregelt.
Verschiedene Rechtsgrundlagen regeln in der Türkei das Recht der Anerkennung von Berufsabschlüssen und der Arbeitserlaubnis.