Gewährleistungsrecht
Kaufvertrag
Im portugiesischen Kaufrecht haftet der Verkäufer einer Sache für alle Fehler, die deren Verwendung für den bestimmungsgemäßen Zweck behindern oder sie entwerten. Ebenso haftet er, wenn der Sache die zugesicherten oder für den bestimmungsgemäßen Gebrauch erforderlichen Eigenschaften fehlen (Artikel 913 des portugiesischen Zivilgesetzbuchs (Código Civil)). Keine Haftung besteht, wenn der Käufer den Mangel kennt oder bei Ausübung der üblichen Sorgfalt die Möglichkeit zur Kenntnisnahme gehabt...