Hongkong: Sicherungsmittel
Die Vereinbarung eines einfachen Eigentumsvorbehalts ist möglich und in Sec. 21 der Sale of Goods Ordinance ausdrücklich vorgesehen.
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Die Vereinbarung eines einfachen Eigentumsvorbehalts ist möglich und in Sec. 21 der Sale of Goods Ordinance ausdrücklich vorgesehen.
Rechtsgrundlage des Hongkonger Gesellschaftsrechts ist insbesondere die am 3. März 2014 in Kraft getretene neue Companies Ordinance (Chapter 622; CO).
Rechtsgrundlage der kaufrechtlichen Gewährleistung ist die auf englischem Recht beruhende Sale of Goods Ordinance (Chapter 26; SOGO).
Seit 1. Dezember 2022 findet das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf" (CISG, UN-Kaufrecht) in Hongkong Anwendung.
Regelungen zu Umweltschutzthemen sind in Hongkong in verschiedenen Einzelgesetzen enthalten. Zudem finden viele internationale Konventionen Anwendung.