Malaysia: Nachhaltigkeit/Umweltschutzrecht
Der "Environmental Quality Act 1974" bildet eine wesentliche Rechtsgrundlage im Bereich des malaysischen Umweltschutzrechts.
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Der "Environmental Quality Act 1974" bildet eine wesentliche Rechtsgrundlage im Bereich des malaysischen Umweltschutzrechts.
Die Sales Tax und Service Tax fallen bei bestimmten Gütern und Dienstleistungen an. Sie ersetzten seit dem 1. September 2018 die sogenannte "Goods and Services Tax" (GST).
Seit dem Jahr 2013 ist der Personal Data Protection Act 2010 (PDPA) in Kraft.
Wesentliche Rechtsgrundlage des malaysischen Einkommensteuerrechts ist der Income Tax Act 1967. Veranlagungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr.
Malaysia ist Mitglied des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Ein Anwaltszwang besteht für natürliche Personen nicht.
Im Folgenden finden Sie ausgewählte Informationen bezüglich Malaysia.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere der Patents Act sowie der 2019 reformierte Trademarks Act. Die Intellectual Property Corporation of Malaysia (MyIPO) verwaltet die Rechte.
Malaysias Gesellschaftsrecht kennt drei Unternehmensformen: Den Einzelkaufmann (sole proprietorship), Personengesellschaften (partnerships) und Kapitalgesellschaften (companies).
Ausländische Investitionen sind etwa in Form einer Repräsentanz, die nur beschränkt tätig werden darf, oder einer ausländisch investierten Company limited by shares möglich.
Ausländische Arbeitnehmer benötigen eine Arbeitserlaubnis, wenn sie in Malaysia eine Arbeit aufnehmen möchten.