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Recht kompakt | Malaysia | Umweltschutzrecht

Malaysia: Nachhaltigkeit/Umweltschutzrecht

Der "Environmental Quality Act 1974" bildet eine wesentliche Rechtsgrundlage im Bereich des malaysischen Umweltschutzrechts.

Von Julia Merle | Bonn

Umweltschutzrecht

Zuständige Behörde für Umweltfragen ist die Umweltabteilung (Department of Environment) des malaysischen Ministry of Environment and Water. 

Im Bereich des Umweltrechts existiert das Umweltqualitätsgesetz (Environmental Quality Act 1974) als wichtige Rechtsgrundlage. Daneben bestehen diverse untergesetzliche Regelungen. Rechtstexte sind zum Beispiel abrufbar auf der Website des Department of Environment unter dem Reiter "Legislation".

Dieses Gesetz bezieht sich insbesondere auf Vorbeugung und Kontrolle der Umweltverschmutzung sowie Verbesserung der Umwelt. Es schreibt die Ernennung eines zuständigen Director General of Environmental Quality (Sec. 3 des Gesetzes) sowie die Einrichtung eines ressortübergreifenden "Environmental Quality Council" (Sec. 4 des Gesetzes) vor.

Zudem sind in Sec. 10 ff. des Gesetzes Vorschriften hinsichtlich Lizenzen und diesbezügliche Verfahrensweisen enthalten. Seitens des Ministers können gemäß Sec. 21 des Gesetzes akzeptable Bedingungen und Beschränkungen bezüglich des Ausstoßes von Abfällen oder Lärm spezifiziert werden. Ferner sieht das Gesetz Sanktionen bei Verletzungen vor.

Die letzten Gesetzesänderungen erfolgten mit dem Environmental Quality (Amendment) Act 2012.

Malaysia ist Unterzeichnerstaat des Pariser Klimaabkommens und hat dieses am 16. November 2016 ratifiziert.

Energierecht

Ein relevantes energierechtliches Gesetz ist unter anderem das Gesetz zur Stromversorgung (Electricity Supply Act 1990) und die diesbezüglichen untergesetzlichen Bestimmungen.

Des Weiteren besteht mit dem Renewable Energy Act 2011 ein Gesetz hinsichtlich erneuerbarer Energien wie etwa Solarstrom. Es legt insbesondere ein ressourcenabhängiges Tarifsystem (sogenanntes "Feed-in Tariff System") fest, siehe im Einzelnen: tabellarische Übersicht im Anhang des Gesetzes. Zudem ist die Einrichtung eines "Renewable Energy Fund" vorgesehen (Sec. 23 ff. des Gesetzes). Mit der Aufsicht über Umsetzung und Betrieb dieses Tarifsystems befasst ist die auf Grundlage des Sustainable Energy Development Authority Act 2011 geschaffene Behörde SEDA.

Zuständiges Ministerium im Bereich Energie und natürliche Ressourcen ist das Ministry of Energy and Natural Resources (KeTSA).

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