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Malaysia: Gewerblicher Rechtsschutz

Rechtsgrundlagen sind insbesondere der Patents Act und der im Jahr 2019 reformierte Trademarks Act. Die Intellectual Property Corporation of Malaysia (MyIPO) verwaltet die Rechte.

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Internationale Übereinkommen

Malaysia ist Mitglied unter anderem folgender internationaler Abkommen beziehungsweise Übereinkommen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes: 

  • WIPO-Übereinkommen (World Intellectual Property Organization);
  • Pariser Verbandsübereinkunft;
  • Berner Übereinkunft;
  • PCT (Patent Cooperation Treaty), Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens;
  • Nizzaer Abkommen über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (für Malaysia in Kraft getreten am 28. September 2007);
  • Wiener Abkommen zur Errichtung einer internationalen Klassifikation für Bildelemente von Marken, ebenfalls in Kraft getreten am 28. September 2007;
  • Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) (Hinweis: Informationen zum Thema TRIPS sind abrufbar im GTAI-Bericht WTO und geistiges Eigentum).

Malaysia ist mit Wirkung vom 27. Dezember 2012 zudem dem WIPO-Urheberrechtsvertrag (WIPO Copyright Treaty (WCT)) sowie dem WIPO-Vertrag über künstlerische Darbietungen und Tonträger (WIPO Performances and Phonograms Treaty (WPPT)) beigetreten.

Am 27. Dezember 2019 ist das "Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken" (Madrider Markenprotokoll) für Malaysia in Kraft getreten (siehe dazu: GTAI-Rechtsmeldung), damit ist Malaysia auch Mitglied im Madrider Verband (Madrid Union). Malaysia ist kein Vertragsstaat des Madrider Markenabkommens.

Patente

Patente genießen nach dem Patents Act 1983 eine 20-jährige Schutzdauer ab Antragseinreichung (Sec. 35 des Gesetzes). Die Schutzdauer von Gebrauchsmustern beträgt zunächst zehn Jahre ab Antragstellung und kann um zwei aufeinanderfolgende Zeiträume von fünf Jahren verlängert werden, sodass sie maximal 20 Jahre besteht. Nichtansässige Anmelder müssen sich eines Patentagenten bedienen (Sec. 86 des Gesetzes). 

Die jüngsten Änderungen des Patentgesetzes erfolgten mit dem Patents (Amendment) Act 2022. Sie traten größtenteils am 18. März 2022 in Kraft.

Geschmacksmuster

Geschmacksmuster werden nach dem Industrial Designs Act 1996, zuletzt überarbeitet zum 1. Juli 2013, grundsätzlich fünf Jahre ab Anmeldetag geschützt. Gemäß den reformierten Vorgaben sind nunmehr vier Verlängerungen der Schutzdauer um jeweils weitere fünf Jahre zulässig, sodass die Gesamtschutzdauer bis zu 25 Jahre betragen kann.

Marken

Das Markengesetz (Trademarks Act) gewährt Warenzeichen und Dienstleistungsmarken einen zehnjährigen Schutz ab Eintragung (Sec. 39 des Gesetzes). Dieser kann verlängert werden. Die Anmeldung ist beim zentralen Warenzeichenregister in Kuala Lumpur (MyIPO) einzureichen. 

Der neue Trademarks Act 2019 wurde im Juli 2019 vom Parlament verabschiedet. Es trat am 27. Dezember 2019 in Kraft und ersetzte den Trade Marks Act aus dem Jahr 1976.

Nach der neuen Definition ist unter einer Marke jedes Zeichen zu verstehen, das grafisch darstellbar und geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Diese Zeichen können nun neben Buchstaben und Wörtern unter anderem die Form von Waren oder ihrer Verpackung, Hologramme, Farben, Gerüche, Klänge oder Bewegungsabläufe sein. Auch Kollektivmarken können geschützt werden (Sec. 72 des Gesetzes).

Daneben gelten seit Ende 2019 die überarbeiteten Trademarks Regulations 2019. Die Trademarks (Amendment) Regulations 2022 finden Anwendung seit dem 18. März 2022.

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