Argentinien: Nachhaltigkeit/Umweltschutzrecht
Obwohl der Umweltschutz in Argentinien noch unzureichend ist, hat das Land in den letzten Jahren Gesetze zur Bekämpfung des Klimawandels verabschiedet.
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Obwohl der Umweltschutz in Argentinien noch unzureichend ist, hat das Land in den letzten Jahren Gesetze zur Bekämpfung des Klimawandels verabschiedet.
In Argentinien ist die Beschränkung der Gewährleistungshaftung bei Verbraucherverträgen ausgeschlossen.
Ausländische Investoren haben Zugang zu fast allen Geschäftsbereichen.
Für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen besteht in Argentinien für deutsche Staatsangehörige keine Visumspflicht.
Argentinien ist als föderale Republik mit einem demokratischen politischen System organisiert.
In Argentinien existiert kein Produkthaftungsgesetz.
Der klassischerweise erste und einfachste Schritt eines Unternehmens im Rahmen einer Auslandsexpansion nach Argentinien ist die Einschaltung eines Absatzvermittlers.
Voraussetzung für die Vollstreckung ausländischer Urteile staatlicher Gerichte ist deren Anerkennung mittels eines förmlichen Anerkennungsverfahren.
Sicherungsmittel in Argentinien sind unter anderem die Hypothek, das Pfandrecht sowie die Bürgschaft.
Um eine Mehrfachbesteuerung zu verhindern, existiert seit 1978 ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Argentinien.