Argentinien: UN-Kaufrecht
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 ist für Argentinien am 1.1.1991 in Kraft getreten.
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Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 ist für Argentinien am 1.1.1991 in Kraft getreten.
Die ständigen Erhöhungen des Mindestlohns in Argentinien haben eine gesetzliche Grundlage und werden durch Resolutionen festgelegt.
Die neue argentinische Regierung hat ein sogenanntes Mega-Dekret erlassen, das zur umfassendsten Reform der argentinischen Wirtschaftsgesetzgebung seit Jahrzehnten führen kann.
Das Mega-Dekret 70/2023, das auf eine radikale Deregulierung der Wirtschaft abzielt, wurde vom argentinischen Senat für verfassungswidrig erklärt, bleibt aber vorerst in Kraft.