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Argentinien: Nachhaltigkeit/Umweltschutzrecht

Obwohl der Umweltschutz in Argentinien noch unzureichend ist, hat das Land in den letzten Jahren Gesetze zur Bekämpfung des Klimawandels verabschiedet.

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Klimaschutz

Der Umweltschutz in Argentinien ist ausdrücklich in der Verfassung von 1994 (Constitución de la Nación Argentina) verankert. Nach der argentinischen Verfassung hat jede Person das "Recht auf eine gesunde und ausgewogene Umwelt, die für die menschliche Entwicklung geeignet ist", so dass die produktiven Tätigkeiten "die Bedürfnisse der Gegenwart erfüllen, ohne die der künftigen Generationen zu beeinträchtigen" (Art. 41, Constitución de la Nación Argentina). Daher ist der Umweltschutz in Argentinien aus verfassungsrechtlicher Sicht ein generationenübergreifendes Recht.

Obwohl das argentinische Umweltrecht in Bezug auf konkrete Klimaschutzmaßnahmen noch unzureichend ist, hat es sich in den letzten Jahrzehnten weiterentwickelt, um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Am 20. Dezember 2019 wurde das erste Klimaschutzgesetz verabschiedet (Ley de Presupuestos Mínimos de Adaptación y Mitigación al Cambio Climático Global, Gesetz 27.520/19). Seine Ziele umfassen unter anderem Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zu dessen Abschwächung sowie Strategien zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Auf der Grundlage dieses Rechtsinstruments und des Pariser Abkommens, das Argentinien unterzeichnet hat, wurde am 16. Juni 2023 in einer Resolution (Resolución 218/2023) die jüngste Strategie für eine resiliente Entwicklung mit geringen Kohlenstoffemissionen bis 2050 (Estrategia de desarrollo resiliente con bajas emisiones a largo plazo a 2050) beschlossen. Die konkreten Leitlinien dieser Strategie müssen noch von der zuständigen Stelle (Secretaria de Cambio Climático, Desarrollo Sostenible e Innovación) festgelegt werden.

Nachhaltigkeit

Artikel 41 der argentinischen Verfassung besagt außerdem, dass die nationalen Behörden die "rationelle Nutzung der natürlichen Ressourcen" sowie die Erhaltung des "natürlichen Erbes" und der "biologischen Vielfalt" fördern und das Recht auf Information und Umwelterziehung gewährleisten sollen. Diese Verfassungsbestimmung hat das Land in Richtung Nachhaltigkeit gelenkt, insbesondere durch die Verabschiedung spezifischer Gesetze in verschiedenen Bereichen. Der wichtigste Bereich, in dem das Land Fortschritte macht, ist die Umwelterziehung (Ley de Presupuestos Mínimos de Adaptación y Mitigación al Cambio Climático Global, Gesetz Nr. 27.520/19). Darüber hinaus wird die Nachhaltigkeit unter anderem in Gesetzen zur Bewirtschaftung der Wasserressourcen (Ley de Gestión de Aguas, Gesetz Nr. 25.688 vom 03. Jan. 2003) und zur Erhaltung und Nutzung der Wälder (Ley de Presupuestos Mínimos de Protección Ambiental para el Manejo Sostenible de los Bosques Nativos, Gesetz Nr. 26.331 vom 26. Dez. 2007) behandelt.

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