Investitionsrecht in Thailand
Zentrale Norm für Investitionen ausländisch investierter Unternehmen ist der Foreign Business Act B.E. 2542 (1999) (FBA).
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Zentrale Norm für Investitionen ausländisch investierter Unternehmen ist der Foreign Business Act B.E. 2542 (1999) (FBA).
Das Handelsvertreterrecht ist nicht speziell geregelt, sondern unterliegt den allgemeinen Normen des Vertretungsrechts (Sec. 797 ff. CCC).
Thailand ist dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) bislang nicht beigetreten.
Im Folgenden finden Sie ausgewählte Adressen bezüglich Thailand.
Am 27. Mai 2019 wurde der Personal Data Protection Act, B.E. 2562 (2019) (PDPA, Gesetz zum Schutz persönlicher Daten) veröffentlicht. Es ist Thailands erstes Datenschutzgesetz.
Thailand verfügt über ein dreistufiges Gerichtssystem. Wie Deutschland ist das Land im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens.
Das Arbeitsrecht ist hauptsächlich im Labour Protection Act geregelt. Neben einem speziellen Visum ist für Ausländer zur Arbeitsaufnahme eine Arbeitserlaubnis notwendig.
Wesentliche Rechtsgrundlage ist der Thai Land Code. Ausländern ist es grundsätzlich nicht gestattet, in Thailand Grundeigentum zu erwerben.
Ausländische Devisen sowie die thailändische Währung Baht dürfen unbegrenzt ein- und ausgeführt werden.
Die wesentlichen und bereits mehrfach überarbeiteten Rechtsquellen dieses Rechtsgebiets sind der Patent Act, der Trademark Act sowie der Copyright Act.