Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Recht kompakt | Thailand | Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz in Thailand

Die wesentlichen und bereits mehrfach überarbeiteten Rechtsquellen dieses Rechtsgebiets sind der Patent Act, der Trademark Act sowie der Copyright Act.

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Patentrecht

Der Patent Act B.E. 2522 (1979), zuletzt überarbeitet durch den Patent Act (No. 3) B.E. 2542 (1999), gewährt Erfindungen, die neu und industriell anwendbar sind und zudem ein erfinderisches Element (inventive step) beinhalten, einen Schutz von 20 Jahren ab Anmeldetag (Sec. 35 Patent Act). Fehlt das erforderliche erfinderische Element, kann nur ein "kleines Patent" (Petty Patent; Gebrauchsmuster) angemeldet werden. Dieses hat eine Schutzdauer von sechs Jahren, eine zweimalige Verlängerung des Schutzes um jeweils zwei Jahre ist allerdings möglich (Sec. 65 septies). Auch Designpatente können beantragt werden. Ausländische Patentanmelder müssen sich bei der Anmeldung eines thailändischen Patentanwaltes bedienen.

Markenrecht

Warenzeichen, Marken, Dienstleistungs-, Gemeinschafts- und Gütezeichen werden in Thailand durch den Trademark Act B.E. 2534 (1991), zuletzt überarbeitet durch Trademark Act (No. 3) B.E. 2559 (2016), geschützt. Hörmarken sind seit 2016 kraft des neuen Markengesetzes Nr. 3 ebenfalls eintragungsfähig. Nach Sec. 53 des Markengesetzes haben Marken eine Schutzdauer von zehn Jahren ab dem Tag der Eintragung; Verlängerungen sind möglich.

Seit dem 7. August 2017 ist Thailand Mitglied des Madrider Protokolls, es trat drei Monate später in Thailand in Kraft. Damit können Markeninhaber die Registrierung ihrer Marken in sämtlichen Mitgliedsländern durch einen Antrag beim Department of Intellectual Property (DIP) und einmalige Zahlung des amtlichen Gebührensatzes beantragen.

Urheberrecht

Urheberrechte schützt der Copyright Act B.E. 2537 (1994). Er wurde insbesondere zum 11. März 2019 überarbeitet durch den Copyright Act (No. 4) B.E. 2561 (2018) sowie zuletzt durch den Copyright Act (No. 5) B.E. 2565 (2022). Diese jüngsten Änderungen des Urheberrechtsgesetzes treten am 23. August 2022 in Kraft. 

Das Urheberrecht erlischt grundsätzlich 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers, Sec. 19 des Gesetzes.

Mitgliedschaft in internationalen Übereinkommen

Thailand ist Mitglied unter anderem folgender internationaler Übereinkommen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes:

  • Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO);
  • Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) (Hinweis: GTAI-Informationen zum Thema TRIPS sind abrufbar unter WTO und geistiges Eigentum);
  • Madrider Protokoll;
  • Berner Übereinkunft.

Thailand ist Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft für den Schutz des gewerblichen Eigentums und des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooperation Treaty (PCT)). Damit ist es auch in Thailand möglich, eine internationale Patentanmeldung mit Wirkung für alle Mitgliedstaaten vorzunehmen. Ein in Deutschland angemeldetes Patent wird bei Einhaltung der Voraussetzungen einer internationalen Patentanmeldung auch in Thailand geschützt.

Rechtsstreitigkeiten

Seit dem Jahr 1997 existiert in Bangkok der Intellectual Property and International Trade Court. Das Gericht ist zuständig sowohl für alle zivil- und strafrechtlichen Streitigkeiten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes als auch für sämtliche internationale Handelsstreitigkeiten.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.