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Germany Trade & Invest (Stand: 16.04.2018)
Slowenien ist Vertragsstaat in folgenden internationalen Abkommen zum gewerblichen Rechtsschutz:
Europäisches Patentübereinkommens (EPÜ)
Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
Welturheberrechtsabkommen (WUA).
Slowenien gehört darüber hinaus allen wichtigen von der WIPO verwalteten völkerrechtlichen Verträgen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes an. Eine Zusammenstellung der wichtigsten Rechtsquellen zum gewerblichen Rechtsschutz in...
Germany Trade & Invest (Stand: 16.04.2018)
Das slowenische Recht des Schiedsverfahrens hat seine rechtliche Grundlage in der slowenischen Zivilprozessordnung (Zakon o mednarodnem zasebnem pravu in postopku).
Ergänzend bietet etwa das ständige Schiedsgericht an der slowenischen Handels- und Industriekammer (Stalna arbitraža pri Gospodarski zbornici Slovenije -Permanent Court of Arbitration attached to the Chamber of Commerce and Industry of Slovenia) auf seiner Internetseite folgende Informationen an...
Germany Trade & Invest (Stand: 16.04.2018)
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen deutschen Dienstleistungsempfängern und slowenischen Dienstleistern kann das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (bis zu 5.000 Euro) als Alternative zum normalen Gerichtsprozess gewählt werden.
Es steht in Slowenien Dienstleistern bei ausbleibenden Kundenzahlungen ebenso offen wie zum Beispiel Dienstleistungsempfängern bei Mängeln in der Ausführung.
Das durch die Verordnung (EG--Europäische...
Germany Trade & Invest (Stand: 16.04.2018)
Ein deutscher Dienstleistungsempfänger kann unter Umständen in die unangenehme Situation gelangen, dass der slowenische Dienstleister, der für ihn einen Auftrag ausführt, insolvent wird.
Dies kann beispielsweise für noch bestehende Rückzahlungsansprüche oder offene Ansprüche auf Nachbesserung, Gewährleistung, ggf.--gegebenenfalls auch für noch ausstehende Wartungsarbeiten von Bedeutung sein.
Vor diesem Hintergrund wird ein kurzer Überblick über das...
Germany Trade & Invest (Stand: 16.04.2018)
Für den Abschluss von Verträgen ist in erster Linie das slowenische Obligationengesetzbuch (Obligacijski zakonik) maßgebend.
Ein Sonderrecht für den Vertragsschluss unter Kaufleuten gibt es prinzipiell in Slowenien nicht; gleichwohl sind in Artikel 13 des Obligationengesetzbuchs Regelungen zu den sogenannten Handelsverträgen (Gospodarske pogodbe) vorhanden (weitere Sonderregeln hierzu in den Artikeln 304, 417 und 1019).
Die slowenische Handelskammer...
Germany Trade & Invest (Stand: 16.04.2018)
Bestimmte Berufsgruppen werden in Slowenien von Gesetzes wegen verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Slowenische Rechtsanwälte müssen sich über die Rechtsanwaltskammer gegen beruflich verursachte Schäden versichert. Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich in Artikel 9 des slowenischen Rechtsanwaltsgesetzes (Bar Act of Slovenia).
Auch Immobilienmakler trifft in Slowenien die Pflicht, sich gegen beruflich verursachte Schäden zu...
Germany Trade & Invest (Stand: 16.04.2018)
Bei einem grenzüberschreitenden Vertrag über Dienstleistungen ist genau zu ermitteln, nach welcher nationalen Rechtsordnung sich die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien richten, d.h.--das heisst welches Recht auf den Vertrag anwendbar ist. Bei einem Vertrag über eine grenzüberschreitende Dienstleistung zwischen Slowenien und Deutschland kommt in der Regel deutsches oder slowenisches Recht in Betracht.
Hierfür sind die Vorschriften des sogenannten...
Germany Trade & Invest (Stand: 16.04.2018)
Ein Mahnverfahren dient der vorgerichtlichen Forderungsdurchsetzung. Seit Dezember 2008 kann der Kläger einer Geldforderung ein sogenanntes Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG--Europäische Gemeinschaft) Nr.--Nummer 1896/2006 in Gang setzen.
Diese Möglichkeit steht sowohl Dienstleistungsempfängern als auch Dienstleistungserbringern offen. Die Gründe, warum die konkret bezifferte Forderung eingeklagt wird, können sich unter anderem aus fehlender...
Germany Trade & Invest (Stand: 16.04.2018)
Das slowenische Recht sieht eine Haftung für Sach- und Rechtsmängel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vor.
Die Gewährleistungsansprüche sind dabei gerichtet auf:
Nacherfüllungsanspruch
Preisminderung
Rücktritt
Schadensersatz.
Germany Trade & Invest (Stand: 16.04.2018)