VR China – Änderungen beim Kreis kontrollpflichtiger Waren
Bonn (GTAI) - Die chinesische Behörde für Qualitätssicherung AQSIQ hat Änderungen beim Kreis der Waren bekannt gegeben, die bei der Ein- und Ausfuhr kontrolliert werden. Bei der Einfuhr werden ab dem 1.3.2018 Wohnanhänger und bestimmte Schuhe kontrollpflichtig. Für bestimmte Grundstoffe für die Ernährungswirtschaft sowie Tabakwaren entfällt ab 1.2.2018 die Kontrollpflicht bei der Ausfuhr aus der VR China. Details ergeben sich aus der Anlage zum Erlass des AQSIQ Nr. 21 vom 31.1.2018 (nur chinesisch).