Steuerrecht in Kolumbien
Zwischen Deutschland und Kolumbien besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Zwischen Deutschland und Kolumbien besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen.
Ausländische Investitionen sind grundsätzlich in allen Sektoren möglich.
Als Vollstreckungstitel dienen neben inländischen Urteilen auch Urteile ausländischer staatlicher Gerichte und ausländischer Schiedsgerichte.
Als Mitglied des Andenpaktes (Pacto Andino) unterliegt Kolumbien den Bestimmungen zum gewerblichen Rechtsschutz dieser Vereinigung.
In Kolumbien übliche Gesellschaftsformen sind die Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada).
Eine Haftung kann sich grundsätzlich für Hersteller, Händler und Lieferanten ergeben.
Das kolumbianische Recht kennt verschiedene Sicherungsmittel, auch den Eigentumsvorbehalt.
Das kolumbianische Aufenthaltsrecht kennt grundsätzlich drei Visumskategorien.
Der Länderbericht Recht kompakt Kolumbien bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Das Gewährleistungsrecht ist sowohl im Zivil- (Código Civil) als auch im Handelsgesetzbuch (Código de Comercio) geregelt.