Eilverfahren
Germany Trade & Invest (Stand: 29.5.2019)
Das österreichische Recht kennt zwei Arten der eilbedürftigen Forderungssicherung:
die Sicherstellungsexekution (§§ 370 ff. der österreichischen Exekutionsordnung)
die einstweilige Verfügung (§§ 378 ff. der österreichischen Exekutionsordnung).
Die Bewilligung einer Sicherstellungsexekution kommt nur in Betracht, wenn eine Gelforderung zu sichern ist. Außerdem muss der Gläubiger bereits einen Titel über die geltend gemachte Forderung erworben haben, der aber...