Zollverfahren
Waren können zum freien Verkehr abgefertigt oder in besondere Zollverfahren überführt werden.
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Waren können zum freien Verkehr abgefertigt oder in besondere Zollverfahren überführt werden.
Die Einfuhr von Waren nach Belarus ist auch durch besondere Zollverfahren, die wirtschaftliche Vorteile bringen können, möglich.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Waren können zum freien Verkehr abgefertigt oder in ein anderes Zollverfahren überführt werden.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.