Brasilien: Sozialversicherung
In Brasilien besteht für jeden Arbeitnehmer in einem brasilianischen Arbeitsverhältnis eine Sozialversicherungspflicht.
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In Brasilien besteht für jeden Arbeitnehmer in einem brasilianischen Arbeitsverhältnis eine Sozialversicherungspflicht.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind im Arbeitsgesetzbuch enthalten.
Seit August 2023 legt ein neues Gesetz die Kriterien für eine jährliche Erhöhung des Mindestlohns in Brasilien fest.
Arbeitsverträge in Brasilien bedürfen keiner besonderen Form und können auch mündlich geschlossen werden.
Geregelt wird das Aufenthaltsrecht in Brasilien im Einwanderungsgesetz.
Eine Arbeitnehmerentsendung liegt grundsätzlich vor, wenn ein Arbeitgeber seinem inländischen Arbeitnehmer die Weisung gibt, im Ausland eine Beschäftigung für ihn auszuüben.
Das brasilianische Steuersystem gilt als außerordentlich komplex.
Das geistige Eigentum ist in Brasilien streng geregelt.
Als Vollstreckungstitel dienen neben inländischen Urteilen auch ausländische Urteile.
Das brasilianische Recht kennt verschiedene Gesellschaftsformen.