Recht kompakt | Brasilien | Direkte Steuern

Brasilien: Steuerrecht - Direkte Steuern

Das brasilianische Steuersystem gilt als außerordentlich komplex. (Stand: 28.05.2026)

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Hinweis: Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine Steuerberatung an.

Das brasilianische Steuersystem gilt als eines der komplexesten der Welt. Die Steuerkompetenzen sind zwischen dem Bund, den Bundesstaaten, den Gemeinden und dem Bundesdistrikt aufgeteilt. Die wichtigsten Grundlagen des brasilianischen Steuerrechts finden sich in der Bundesverfassung von 1988 (Constituição Federal de 1988 – CF/88), im brasilianischen Steuergesetzbuch (Código Tributário Nacional – CTN) sowie in zahlreichen ergänzenden Bundes-, Landes- und Gemeindegesetzen.

Das brasilianische Steuerrecht unterscheidet im Wesentlichen zwischen direkten und indirekten Steuern. Die wichtigsten direkten Steuern werden auf Bundesebene erhoben und betreffen insbesondere Einkommen, Gewinne, Finanztransaktionen und Vermögen.

Körperschaftsteuer

Unternehmen unterliegen grundsätzlich der Körperschaftsteuer IRPJ (Imposto de Renda da Pessoa Jurídica). Der reguläre Steuersatz beträgt 15 Prozent zuzüglich eines Zuschlags von 10 Prozent auf Gewinne oberhalb gesetzlicher Schwellenwerte. Zusätzlich fällt die Sozialabgabe auf den Nettogewinn (Contribuição Social sobre o Lucro Líquido – CSLL) an.

Die Besteuerung von Unternehmen kann grundsätzlich nach drei Systemen erfolgen:

  1. lucro real: Besteuerung des tatsächlichen Gewinns
  2. lucro presumido: pauschalierte Gewinnermittlung
  3. simples nacional: vereinfachtes System für kleine und mittlere Unternehmen.

Das System lucro real ist insbesondere für größere Unternehmen sowie bestimmte regulierte Branchen verpflichtend.

Quellensteuer und internationale Besteuerung

Brasilien erhebt Quellensteuern auf verschiedene grenzüberschreitende Zahlungen, insbesondere auf Lizenzgebühren, technische Dienstleistungen, Zinsen und bestimmte Dienstleistungsvergütungen. Die brasilianischen Steuerbehörden intensivieren seit 2024 die Kontrolle internationaler Verrechnungspreise und grenzüberschreitender Transaktionen. Grundlage hierfür ist insbesondere das Gesetz Nr. 14.596/2023, das die brasilianischen Verrechnungspreisregeln weitgehend an die OECD-Standards angepasst hat.

Sozialabgaben

Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterliegen umfangreichen Sozialabgaben, insbesondere zugunsten des INSS (Instituto Nacional do Seguro Social). Daneben bestehen weitere lohnbezogene Abgaben, etwa für den FGTS (Fundo de Garantia do Tempo de Serviço). Das Gesetz Nr. 14.973/2024 führte neue Übergangsregeln zur schrittweisen Wiedereinführung der Lohnsummenbesteuerung (reoneração da folha) für bestimmte Wirtschaftssektoren ein.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer natürlicher Personen (Imposto de Renda da Pessoa Física – IRPF) unterliegt einem progressiven Tarif. Der Spitzensteuersatz beträgt derzeit 27,5 Prozent.

Vermögens- und sonstige direkte Steuern

Zu den wichtigsten weiteren direkten Steuern zählen: die ländliche Grundsteuer (ITR), die Kraftfahrzeugsteuer (IPVA) und die städtische Grundsteuer (IPTU). Die Gesetzgebungskompetenz für diese Steuern liegt teilweise bei den Bundesstaaten beziehungsweise Gemeinden.

Doppelbesteuerungsabkommen

Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Brasilien besteht seit 2005 nicht mehr. Daher kommt der Strukturierung grenzüberschreitender Zahlungen besondere Bedeutung zu. 2026 nahmen die brasilianische und die deutsche Regierung die Verhandlungen über das Abkommen offiziell wieder auf.

Dieser Inhalt gehört zu