Bau, Stromübertragung
Abgabetermin: 09.10.2025
Finanzierung: Öffentlicher Sektor, ohne Geberfinanzierung
Vorgesehen:
Baumaßnahmen für Vorhaben zur Stromübertragung, die auf eigene Kosten entwickelt, gebaut, betrieben und gewartet werden sollen (4 Lose); es werden 15 Jahresverträge mit jährlicher Übertragungsgebühr abgeschlossen, danach gilt das „Mautmodell“