Irak wird 168. Vertragsstaat der „New York Konvention“
Am 4. März 2021 hat das irakische Parlament das Beitrittsgesetz zur „New York Konvention“ verabschiedet.
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Auf viele grenzüberschreitende Kaufverträge findet das UN-Kaufrecht Anwendung. Dieser Artikel behandelt die Haftungsentlastung nach Artikel 79 UN-Kaufrecht.