Öffentliche Aufträge post-Brexit
Das Handels- und Kooperationsabkommen EU-Vereinigtes Königreich (VK) geht in seinen Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen über die Bestimmungen des WTO-Rechts hinaus.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Das Handels- und Kooperationsabkommen EU-Vereinigtes Königreich (VK) geht in seinen Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen über die Bestimmungen des WTO-Rechts hinaus.
Der Länderbericht Recht kompakt Togo bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Das neue Abkommen über Handel und Zusammenarbeit schafft kaum Erleichterung: Die Erbringung von Dienstleistungen im Vereinigten Königreich wird komplizierter, oft sogar unmöglich.
Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit macht visumsfreie Geschäftsreisen weiterhin möglich - allerdings nur für bestimmte Aktivitäten