Gesellschaftsrecht in Kolumbien
In Kolumbien übliche Gesellschaftsformen sind die Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada).
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In Kolumbien übliche Gesellschaftsformen sind die Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada).
Eine Haftung kann sich grundsätzlich für Hersteller, Händler und Lieferanten ergeben.
Das kolumbianische Recht kennt verschiedene Sicherungsmittel, auch den Eigentumsvorbehalt.
Das kolumbianische Aufenthaltsrecht kennt grundsätzlich drei Visumskategorien.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist für Kolumbien am 1. August 2002 in Kraft getreten.
Die Republik Kolumbien (República de Colombia) ist eine Präsidialdemokratie.
Das Gewährleistungsrecht ist sowohl im Zivil- (Código Civil) als auch im Handelsgesetzbuch (Código de Comercio) geregelt.
Die kolumbianische Währung (kolumbianischer Peso) ist frei konvertibel.
Am 1. Juni 2021 sind die im letzten Jahr verabschiedeten Änderungen des Patent- sowie des Urheberrechtsgesetzes in China in Kraft getreten. Strafschadensersatz wurde eingeführt.
Brasiliens Oberstes Bundesgericht erklärt Regelung zur Verlängerung der Laufzeit der vom brasilianischen Patentamt erteilten Patente für verfassungswidrig.