Katar: Coronavirus und Verträge
Katar ist ein nicht zu vernachlässigender Handelspartner Deutschlands im Nahen Osten. Was passiert nun, wenn Verträge wegen des Coronavirus nicht mehr erfüllt werden können?
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Katar ist ein nicht zu vernachlässigender Handelspartner Deutschlands im Nahen Osten. Was passiert nun, wenn Verträge wegen des Coronavirus nicht mehr erfüllt werden können?
Germany Trade & Invest (Stand 18.6.2018)
Die Gewährleistungsrechte (garancija), die dem Empfänger von Leistungen zustehen, ergeben sich für mangelhafte Leistungen bei Kaufverträgen aus den Artikeln 423 – 429 und bei Werkverträgen aus den Artikeln 608 – 611 des kroatischen Schuldrechtsgesetzes (Zakon o obveznim odnosima). Das kroatische Vertragsrecht sieht dabei eine verschuldensunabhängige Haftung des Leistungserbringers bei Leistungsstörung vor, die sich auf alle Arten von Dienstleistungen erstreckt.