Österreich: Kaufrecht
Kaufrecht in Österreich
Das österreichische Kaufrecht ist in den §§ 1053 ff. des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) sowie im Unternehmensgesetzbuch (UGB; §§ 373 ff.) geregelt.
Die grundlegenden Pflichten des Verkäufers sind die Pflicht zur Lieferung der Kaufsache einschließlich dazu gehöriger Dokumente, und die Verschaffung des Eigentums. Der Käufer muss den vereinbarten Kaufpreis zahlen.
Für die Leistungsstörungen (Stichworte: Gewährleistung und Verzug) gelten die allgemeinen Regeln im...