Freizonen
Ausländische Waren können zollbegünstigt in die peruanischen Freizonen eingeführt werden.
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Ausländische Waren können zollbegünstigt in die peruanischen Freizonen eingeführt werden.
Normen und Vorschriften gelten sowohl für importierte als auch für im Land hergestellte Produkte. Für Holzverpackungen findet die Norm ISPM 15 Anwendung.
Besonders sensible Produkte unterliegen in Peru Einfuhrbeschränkungen. Einige Produkte dürfen gar nicht nach Peru eingeführt werden.
Konsumprodukte unterliegen besonderen Kennzeichnungsvorschriften.
Zwischen Peru und den Partnerländern Kolumbien und Ecuador besteht ein Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union. Ferner ist Peru Mitgliedstaat mehrerer Handelsvereinigungen.
Die Zollabwicklung hängt in Peru mit der Höhe des Warenwertes zusammen. Importeure müssen dabei unterschiedliche Voraussetzungen beachten.
Trotz großer Öl- und Gasvorkommen will Algerien den Anschluss bei den erneuerbaren Energien nicht verpassen. Mit der Inbetriebnahme großer Solarparks erhöht sich die Dynamik.
Usbekistan ist ein kleiner, aber stetig wachsender Absatzmarkt für Maschinen. Im Land werden kaum Investitionsgüter hergestellt. Deutsche Lieferanten haben gute Absatzchancen.
Die GTAI-Reihe "Ausländische Gesetze" bietet Rechtsvorschriften, Gesetze und Rechtsnormen in Kenia.
Die GTAI-Reihe "Recht kompakt" informiert über die Gesetze und das geltende Recht in Kenia.