Internationale Übereinkommen Jordaniens
Jordanien ist Mitglied in folgenden internationalen Übereinkommen.
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Jordanien ist Mitglied in folgenden internationalen Übereinkommen.
Das jordanische Gewährleistungsrecht ist in den Art. 485 ff. Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt.
Steuern auf Gewinne und Erträge natürlicher und juristischer Personen (Einkommen- und Körperschaftsteuer) regelt seit 2015 das jordanische Ertragsteuergesetz Nr. 34/2014 (jErStG).
Das jordanische Recht der Handelsgesellschaften ist im Gesetz Nr. 22/1997 (GesG) geregelt.
Einen ersten Überblick über Sicherungsmittel in Jordanien erhalten Sie hier.
Das jordanische Vertragsrecht ist im Zivilgesetzbuch Nr. 43 aus 1967 (ZGB) geregelt.
Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichts- und Schiedsentscheidungen richten sich einer Reihe verschiedener Rechtsquellen, die Sie im Folgenden finden.
Der aktualisierte Länderbericht Recht kompakt Jordanien bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Einen ersten Überblick über das Investitionsrecht in Jordanien finden Sie hier.
Annullierung KfW
Finanzierung: KfW Entwicklungsbank
AUFHEBUNG DER AUSSCHREIBUNG!
MMRDA/4 & 4A/CA72: Auslegung, Herstellung, Lieferung, Installation, Ab- und Inbetriebnahme eines Signal- und Zugkonstrollsystems, einschl. Bahnsteigtürsystem, für den Streckenabschnitt Wadala - Kasarvadavali der Metro Linie 4 und den Ausbauabschnitt Kasarvadavali - Gaimukh