Sicherungsmittel in Kuba
Das kubanische Recht kennt verschiedene Sicherungsmittel.
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Das kubanische Recht kennt verschiedene Sicherungsmittel.
Die Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen ist in Kuba grundsätzlich möglich.
Regelungen zur Gewährleistung finden sich im Zivilgesetzbuch, im Gesetzesdekret über wirtschaftliche Verträge und im Dekret über Vertragstypen.
Ein eigenständiges Handelsvertreterrecht gibt es in Kuba nicht.
Im Rahmen des kubanischen Rechts existieren verschiedene Vertragstypen.
Ein eigenes Produkthaftungsgesetz gibt es in Kuba nicht. Die Haftung des Produzenten (Responsabilidad del Productor) wird im Zivilgesetzbuch geregelt.
Technische Normen müssen aufgrund der technischen Sicherheit und des Verbraucherschutzes eingehalten werden.
Im Folgenden finden Sie hilfreiche Anlaufstellen betreffend die unternehmerische Tätigkeit in Kuba.
Das Joint Venture wird in Artikel 14 Auslandsinvestitionsgesetz geregelt.
Im April 2019 ist die neue kubanische Verfassung in Kraft getreten.